Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 16

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (073/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt. Die Präsentation zum Vortrag von Herrn Dr. Grünewald ist dem Originalprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

 

Herr Dr. Grünewald, LWL Archäologie für Westfalen, hält einen Vortrag über das Bodendenkmal „Burg Nottuln“. Unter anderem bestätigt er Denkmalfunde aus dem letzten Jahrhundert und im Zuge der Bauarbeiten der vergangenen Jahre.

 

Der LWL werde zu einer Bebauung der Kernzone des Bodendenkmals eine negative Stellungnahme abgeben. Die Kernzone sei sowohl bei Szenario B als auch Szenario C betroffen.

In der Abwägung zum Satzungsbeschluss habe die Gemeinde die Freiheit, sich dennoch für eine Bebauung „Auf der Burg“ zu entscheiden. Dann müsse das Bodendenkmal durch Grabungen erkundet und gesichert werden. Im Extremfall, wenn der LWL den Beschluss der Gemeinde zur Bebauung „Auf der Burg“ nicht akzeptieren möchte, könne der LWL den zuständigen Minister um eine Entscheidung anrufen. Da die Grafenburg Nottuln in der Örtlichkeit nicht mehr gut ablesbar ist, hält Herr Dr. Grünewald diesen Schritt seitens des LWL für unwahrscheinlich. 

 

Die Grabungen dauern i. d. R. mindestens ein Jahr. Erwartet werden Mauerreste, die den Grundriss der Burg und die Nutzung der verschiedenen Teilbereiche erkennen lassen, sowie Funde von Gebrauchsgegenständen wie Scherben und Münzen. Zunächst würden Baggerquerschnitte angelegt und anschließend je nach Befundlage detaillierte Grabungen durchgeführt. Moderne Sondierungsmethoden wie z. B. Laserscannen seien noch nicht zuverlässig genug. Auch durch die Sondierungen erfolge ein Eingriff in das Bodendenkmal. Die Vorsondierungen würden daher erst aufgenommen, wenn die Gemeinde den Beschluss zur Bebauung gefasst habe.

 

Nach aktueller Rechtsprechung ist der LWL für die Übernahme der Kosten für die Grabungen zuständig. Es wird jedoch in den kommenden Wochen ein Gesetzesbeschluss erwartet, der die Kosten auf den Verursacher überträgt. Dann müssten die Gemeinde und/oder die betroffenen Eigentümer die Grabungen finanzieren. Erfahrungswerte in vergleichbaren Bodendenkmälern lägen bei ca. 10-30 € pro m². Herr Dr. Grünewald verweist darauf, dass der LWL zurzeit nicht ausreichend Mittel zur Verfügung hat, die Grabungen zu finanzieren. Das Verfahren könne sich daher auch bei der aktuellen Rechtslage erheblich verzögern, wenn nicht die Gemeinde oder die betroffenen Eigentümer selbst die Finanzierung der Grabungen übernehmen.

 

Ratsherr Dr. Geuking regt an, das Bodendenkmal für die Bürger besser erkennbar zu machen und erkundigt sich nach einem möglichen Forschungsprojekt zur Burg. Herr Dr. Grünewald antwortet, dass mehr Erkenntnisse nicht ohne eine Grabung zu erhalten seien und für derartige Forschungsvorhaben beim LWL keine Mittel zur Verfügung stehen. Auch Ratsfrau Roeing-Franke regt an, das Bodendenkmal touristisch besser zu erschließen.

 

Ratsherr Rulle erkundigt sich, warum der LWL die Grabungen finanziere, wenn ein Einzelhaus im Rahmen von § 34 BauGB errichtet wird, nicht aber, wenn Baurecht durch die Gemeinde geschaffen werde. Herr Dr. Grünewald erläutert, dass für die Kernzone des Bodendenkmals und die Randzone differenzierte Auflagen gelten. Im Randbereich, vor allem an der Tiefen Straße, reiche es aus, wenn der LWL eine Baustellenbeobachtung vornehme, die er dann auch finanziere. In der Mitte der Kernzone sind flächenhafte Bodenuntersuchungen notwendig, die von der Gemeinde oder den Eigentümern zu zahlen seien. 

 

Aus Sicht der Bodendenkmalpflege sei der Verbleib des Denkmals im Boden die beste Lösung. Die Zweitbeste Lösung sei eine kontrollierte Ausgrabung am Rand unter möglichst großem Erhalt der Kernfläche (Szenario B). Drittens sei Szenario C aus Sicht der Bodendenkmalbehörde gegenüber dem Erhalt des Status Quo (Szenario A, § 34 BauGB) vorzuziehen, da dadurch eine einheitliche Dokumentation der Funde erfolgen könne.   

 

Anschließend wird diskutiert, ob ein Kompromiss möglich ist, der alle zumindest in Teilen zufrieden stellen könnte. Die Verwaltung erwartet dies nicht. Die Entscheidung wird zur weiteren Beratung in den Fraktionen vertagt.

 


Beschlussvorschlag:

a) Gemäß Szenario A: die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren im südlichen Teil ruhen zu lassen und das Bebauungsplanverfahren nur noch im nördlichen Teil weiter zu führen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Veränderungssperre für den südlichen Teil des Bebauungsplanes vorzubereiten

 

b) Gemäß Szenario B: Die Verwaltung wird beauftragt, das Szenario B (Private Grünflächen und Randbebauung) angepasst weiter zu verfolgen, Gespräche mit der Denkmalbehörde zu führen und das formelle Bebauungsplanverfahren weiter zu führen. 

 

c) Gemäß Szenario C: Die Verwaltung wird beauftragt, die Baulandentwicklung „Auf der Burg“ weiter zu verfolgen, Gespräche mit der Denkmalbehörde zu führen und mit den Eigentümern eine Gesamterschließung zu suchen.


vertagt