Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (060/2013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Fuchte leitet den Tagesordnungspunkt ein. Anschließend hält Bürgermeister Schneider ein Plädoyer für die unmittelbare Beteiligung der Gemeinde an einer Windenergieanlage oder einem Windpark. Die Bürger könnten von einem gemeindeeigenen Windrad zum einen profitieren, in dem sie sich selbst finanziell an dem Windrad und dadurch auch an der Gewinnausschüttung beteiligen. Zum anderen profitiere die Allgemeinheit von den zu erwartenden Mehreinnahmen für den Gemeindehaushalt.      

 

Grundvoraussetzung hierfür ist, dass auch die betroffenen Flächeneigentümer an einer Zusammenarbeit mit der Gemeinde interessiert sind. Hierzu sollen in den kommenden Wochen Gespräche geführt werden. Herr Schneider appelliert ausdrücklich, aktuell noch keine Verträge mit fremden Investoren zu schließen, bevor nicht die Gespräche mit der Gemeinde stattgefunden haben.

 

Bürgermeister Schneider weist darauf hin, dass die meisten identifizierten Gebiete im Landschaftsschutzgebiet liegen. Es muss in einem förmlichen Verfahren geklärt werden, ob eine Windenergienutzung dort möglich werden kann.

 

Des Weiteren müsse der Artenschutz untersucht werden. Die Gemeinde plane, die Kosten für die Untersuchungen auf interessierte Investoren zu übertragen. Wenn die Gemeinde sich selbst an Bau und Betrieb eines Windrads beteiligt, muss sie sich auch an den Artenschutzgutachten beteiligen. Die Gemeinde trägt dann auch das finanzielle Risiko, falls eine Fläche wegen des Vorkommens bedrohter Arten nicht für die Windenergienutzung geeignet ist.

 

Auf Antrag von Bürgermeister Schneider wird Beschlussvorschlag 2 ergänzt „...sofern sie selbst Betreiberin oder Mitbetreiberin eines Windparks werden möchte“. Die Abstimmung erfolgt gemeinsam über alle 4 Beschlussvorschläge.


Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Gutachtens die Überarbeitung der bestehenden Konzentrationszonen fortzusetzen. Die Suche der Konzentrationszonen wird auf Flächen beschränkt, die sich für die Errichtung von mindestens drei Standardanlagen mit 150 m Höhe eignen.

 

2. Die artenschutzrechtlichen Ermittlungen für die Ausweisung von Konzentrationszonen sollen von potentiellen Vorhabenträgern auf eigene Kosten durchgeführt werden. Die Gemeinde beteiligt sich nur, sofern sie selbst Betreiberin oder Mitbetreiberin eines Windparks werden möchte.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung von Gesellschaften zur Errichtung eines Bürgerwindparks zu unterstützen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die eigene Beteiligung an einem Windrad oder Windpark  zu prüfen.