Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 5

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (050/3013) ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt. Zur Vorlage wird in der Sitzung eine Ergänzung ausgelegt, die dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt ist.

 

Es werden folgende Argumente gegen die Nachverdichtung mit Verschiebung der Baugrenzen im Gartenbereich vorgebracht:

Es sei nicht klar, wie das durch die Planänderung mögliche Bauvorhaben konkret aussehen soll und wie die benötigten Stellplätze nachgewiesen werden. Zudem sei nicht nachgewiesen worden, ob Alternativen zur Verschiebung der Baugrenze im Gartenbereich geprüft wurden. Vorgeschlagen werden ein Anbau oder der Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau eines Doppelhauses. Durch eine Nachverdichtung werde der dörfliche Charakter des Ortsteils beeinträchtigt.  Es ist zu vermuten, dass im vorliegenden Fall wahrscheinlich keine Einigung zwischen den Nachbarn zu erzielen sei und daher von einer Nachverdichtung abzusehen sei. Mehrfach wird die Ansicht vertreten, dass Nachverdichtung „nur mit den Bürgern, nicht gegen die Bürger“ umgesetzt werden soll.

 

Zu Gunsten der Nachverdichtung wird vorgetragen:

Wahrscheinlich werde es in jedem Nachverdichtungsgebiet Menschen geben, die einer zusätzlichen Bebauung nicht zustimmen werden. Wenn den Antragsgegnern immer entsprochen werde, werde es voraussichtlich nie zu einer Nachverdichtung kommen. Ratsherr Peter-Dosch erinnert an den politischen Beschluss zur Nachverdichtung und sagt, dass hier eine politische Entscheidung gefragt sei. Demgegenüber ist Ratsherr Dr. Geuking der Ansicht, dass die Entscheidung nicht bei der Politik liege, sondern die Nachbarn sich untereinander einigen sollten.

 

Der Antragsteller nimmt zu seinem Vorhaben Stellung. Ein weiterer Nachbar meldet sich dahingehend zu Wort, dass er sehr an einer Nachverdichtung interessiert sei und beabsichtige, einen eigenen Antrag zur Verschiebung der Baugrenzen zu stellen, sollte der vorliegende Antrag abgelehnt werden.

 

Frau Odenthal erläutert, dass der vorliegende Kompromissvorschlag eine gute Möglichkeit sei, kurzfristig in Schapdetten zwei bis drei neue Bauplätze zu schaffen. Somit werde nicht nur der Antragsteller von der Planänderung profitieren. Gleichzeitig werde durch den Abstand zur Gartengrenze Rücksicht auf die Nachbarn genommen. Während derzeit nur die Grundstücke am Westkamp bis auf 8 m an die rückwärtige Grundstücksgrenze heran bauen dürfen, gelte dies nach der Planänderung gleichberechtigt auch für die Grundstücke am Humboldtweg, die heute weitaus mehr Abstand halten müssen.

 

Nach ca. einer Minute Sitzungsunterbrechung wird beantragt, die Entscheidung zu vertagen.


Beschluss:

Die Entscheidung über den Antrag wird vertagt, bis die betroffenen Nachbarn untereinander zu einer Einigung gekommen sind.