Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Betriebsleiter
Scheunemann erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass der Städte-
und Gemeindebund eine unverzügliche Satzungsänderung empfiehlt. Aus der
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes ist der § 9 der Beitrags- und
Gebührensatzung übernommen worden. Eine in Gänze überarbeitete Satzung wird dem
Betriebsausschuss voraussichtilich im Sommer zur Beratung vorgelegt werden.
Ohne
Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung der Gemeinde Nottuln vom 16.04.2013 wird beschlossen.