Sitzung: 14.05.2003 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
4.5 |
Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark“ auf dem Grundstück Otto-Hahn-Str. 8; hier: Erhöhung der zulässigen
Zweigeschossigkeit auf beabsichtigte Dreigeschossigkeit Vorlage 110/2003 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.
Nach dem
der Vorsitzende den TOP aufgerufen hat informiert sich Ratsherr Hübner über den
Sachstand im Verfahren.
GOAR
Becker nimmt hierzu Stellung.
Ratsherr
Winkler informiert sich über rechtliche Folgen, die von Herr GOAR Volkmer
dargelegt werden.
Die
Ratsherren Dammann und Hübner sprechen sich dafür aus, dem Antrag zuzustimmen.
Der
Vorsitzende weißt Ratsherrn Dammann darauf hin, dass er einen
Beschlussvorschlag einbringen muss mit dem Ziel, dem Antrag stattzugeben.
Ratsherr
Dammann stellt den Antrag der Beschlussvorschlag solle lauten:
Dem Antrag
ist zuzustimmen.
Dieser
Antrag wird mit 9 Nein-, 5 Ja-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Im
Anschluss fasst der Ausschuss mit 9 Ja-, 5 Nein Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen
folgenden Beschluss:
Beschluss:
(Als
Empfehlung an den Gemeinderat)
Der betreffende Antrag ist aus
Gründen der Gleichbehandlung und der Entstehung einer Präzedenzwirkung
abzulehnen.