4.5

 

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark“ auf dem Grundstück Otto-Hahn-Str. 8;

hier: Erhöhung der zulässigen Zweigeschossigkeit auf beabsichtigte Dreigeschossigkeit

Vorlage 110/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Nach dem der Vorsitzende den TOP aufgerufen hat informiert sich Ratsherr Hübner über den Sachstand im Verfahren.

GOAR Becker nimmt hierzu Stellung.

Ratsherr Winkler informiert sich über rechtliche Folgen, die von Herr GOAR Volkmer dargelegt werden.

Die Ratsherren Dammann und Hübner sprechen sich dafür aus, dem Antrag zuzustimmen.

Der Vorsitzende weißt Ratsherrn Dammann darauf hin, dass er einen Beschlussvorschlag einbringen muss mit dem Ziel, dem Antrag stattzugeben.

 

Ratsherr Dammann stellt den Antrag der Beschlussvorschlag solle lauten:

 

Dem Antrag ist zuzustimmen.

 

Dieser Antrag wird mit 9 Nein-, 5 Ja-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss mit 9 Ja-, 5 Nein Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

(Als Empfehlung an den Gemeinderat)

Der betreffende Antrag ist aus Gründen der Gleichbehandlung und der Entstehung einer Präzedenzwirkung abzulehnen.