Sitzung: 26.02.2013 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 020/2013
Die Vorlage sowie die Ergänzung zur Vorlage sind dem Originalprotokoll als Anlagen Nr. 21 und 22 beigefügt.
Der Beschluss zu dem Punkt 1 erster Satz wird um den Zusatz „ in der vorliegenden Fassung“ ergänzt.
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde
Nottuln stimmt der Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 132
„Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ abgegebenen Stellungnahmen
wie in Anlage 2 zur Vorlage vorgeschlagen in der vorliegenden Fassung zu. Die
Abwägung der Stellungnahmen wird Bestandteil der Begründung.
2. Der Rat der Gemeinde
Nottuln stimmt dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3 zur Vorlage) in
der Fassung vom 13.11.2012 zu. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
3. Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der
Appelhülsener Straße“ in der Fassung vom 12.11.2012 (Anlage 2 zur Vorlage)
gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch i.
V. m. § 12 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung.
Der Gemeinderat beschließt die Begründung in der Fassung vom 12.11.2012 und den
Umweltbericht ist der Fassung vom 25.09.2012 (Anlage 5 und 6 zur Vorlage). Die
Anlagen 7-15 zur Vorlage liegen der Beschlussfassung zu Grunde.