Die Vorlage sowie die Ergänzung zur Vorlage sind dem Originalprotokoll als Anlagen Nr. 21 und 22 beigefügt.

 

Der Beschluss zu dem Punkt 1 erster Satz wird um den Zusatz „ in der vorliegenden Fassung“ ergänzt.


Beschluss:

1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ abgegebenen Stellungnahmen wie in Anlage 2 zur Vorlage vorgeschlagen in der vorliegenden Fassung zu. Die Abwägung der Stellungnahmen wird Bestandteil der Begründung.

2. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3 zur Vorlage) in der Fassung vom 13.11.2012 zu. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

3. Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ in der Fassung vom 12.11.2012 (Anlage 2 zur Vorlage) gemäß §§ 2 und  10 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 12 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW als Satzung. Der Gemeinderat beschließt die Begründung in der Fassung vom 12.11.2012 und den Umweltbericht ist der Fassung vom 25.09.2012 (Anlage 5 und 6 zur Vorlage). Die Anlagen 7-15 zur Vorlage liegen der Beschlussfassung zu Grunde.