Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (240/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Zur Dauer des Verfahrens befragt erklärt Herr Fuchte, dass nach dem Aufstellungsbeschluss die vorläufigen Entwürfe näher konkretisiert werden müssten. Um geeignete Grundstückszuschnitte zur erhalten werde eine Umlegung notwendig sein, die ca. 4-5 Jahre lang dauern werde.

Herr Schneider ergänzt nach dem Beschluss gegenüber den anwesenden Bürgern, dass mit dem Beschluss die Grundsatzentscheidung zur Entwicklung des Gebietes getroffen worden sei.


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134 „Nottuln Nord“ im Parallelverfahren mit der Zielstellung, ein Wohngebiet zu entwickeln, wird für den in Anlage 3 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).