Sitzung: 14.05.2003 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
4.2 |
Bebauungsplan Nr. 98 „Fasanenfeld
II“; hier: Klarstellung über die Zulässigkeit
von Wohneinheiten in bestimmten Haustypen Vorlage 106/2003 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.
Nach einer
intensiven Aussprache innerhalb der die Fraktionen darauf hinweisen, dass eine
ähnlich Vorgehensweise wie im Baugebiet Appelhülsen Nord I nicht vorkommen
sollte (Reihenhausbebauung) und die Gemeinde mit möglichen Käufern von
Grundstücken offen berät, fasst der Ausschuss mit 14 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei
einer Stimmenthaltung folgenden Beschluss:
Beschluss:
Im Rahmen der textlichen
Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 98 wird klargestellt, dass in freistehenden
Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften sowie in je einer Reihen- bzw.
Kettenhauseinheit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig sind.