4.2

 

Bebauungsplan Nr. 98 „Fasanenfeld II“;

hier: Klarstellung über die Zulässigkeit von Wohneinheiten in bestimmten Haustypen

Vorlage 106/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Nach einer intensiven Aussprache innerhalb der die Fraktionen darauf hinweisen, dass eine ähnlich Vorgehensweise wie im Baugebiet Appelhülsen Nord I nicht vorkommen sollte (Reihenhausbebauung) und die Gemeinde mit möglichen Käufern von Grundstücken offen berät, fasst der Ausschuss mit 14 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Im Rahmen der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 98 wird klargestellt, dass in freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften sowie in je einer Reihen- bzw.
Kettenhauseinheit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig sind.