Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss.


Beschluss:

Die in Anlage 3 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

Die vorliegende Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 „Neufassung und Erweiterung des zurzeit noch verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 69 ‚Südwestlich Appelhülsener Straße‘“ (siehe Anlage 1) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 2) wird beschlossen.