Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Die in Anlage 1 abgedruckte Satzung der Gemeinde Nottuln über eine Veränderungssperre für Teile des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 125 „Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße“ wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW beschlossen (Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr).