Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Betriebsleiter Scheunemann weist in seinen Ausführungen zum Sachverhalt auf die Notwendigkeit der insgesamt drei Änderungen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hin.
GORR Rickert und Herr Scheunemann beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte 22. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent-wässerungssatzung wird beschlossen.