Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Die Abwassergebühren werden sowohl für die Schmutzwassergebühr als auch für die Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2013 unverändert beibehalten.