Sitzung: 25.03.2003 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
5.2 |
III. Satzung zur Änderung der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Nottuln vom 20.12.2000 Vorlage 79/2003 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Ratsherr Küper stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, die
Hundesteuersatzung so zu ändern, dass in § 2 Absatz 2 der Hundesteuersatzung
die Hunderassen als gefährliche Hunde benannt werden, die in § 3 des
Landeshundegesetzes NW aufgeführt werden.
Damit erklärt sich der Rat einstimmig einverstanden. Somit
erhält § 2 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Nottuln vom 20.12.2000 folgende
Fassung:
„Gefährliche Hunde sind Hunde im Sinne des § 3
Landeshundegesetz, insbesondere Hunde der Rassen: 1. American Staffordshire
Terrier, 2. Pitbull Terrier, 3. Staffordshire Bullterrier, 4. Bullterrier oder
Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlinge.
Anschließend
fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die dem Originalprotokoll als
Anlage beigefügte III. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde
Nottuln vom 20. Dezember 2000 wird mit den in der heutigen Ratssitzung
vorgenommenen Änderungen beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |