Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

5.2

 

III. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nottuln vom 20.12.2000

Vorlage 79/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Ratsherr Küper stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, die Hundesteuersatzung so zu ändern, dass in § 2 Absatz 2 der Hundesteuersatzung die Hunderassen als gefährliche Hunde benannt werden, die in § 3 des Landeshundegesetzes NW aufgeführt werden.

 

Damit erklärt sich der Rat einstimmig einverstanden. Somit erhält § 2 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Nottuln vom 20.12.2000 folgende Fassung:

 

„Gefährliche Hunde sind Hunde im Sinne des § 3 Landeshundegesetz, insbesondere Hunde der Rassen: 1. American Staffordshire Terrier, 2. Pitbull Terrier, 3. Staffordshire Bullterrier, 4. Bullterrier oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlinge.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte III. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nottuln vom 20. Dezember 2000 wird mit den in der heutigen Ratssitzung vorgenommenen Änderungen beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen