Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1. Die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 „Beidseits Potthoff“ für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich mit der im Sachverhalt genannten Zielstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss).

 

 

2. Die in Anlage 3 abgedruckte Satzung einschließlich der in Anlage 1 abgedruckten Abgrenzung über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133 „Beidseits Potthoff“ wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW beschlossen.