Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Herr Fallberg stellt den Sachverhalt dar. Er teilt mit, dass es für die Nutzung des Hauptschulgebäudes als künftigem Verwaltungsgebäude zwingend notwendig sei, eine Telefon- und Glasfaserverbindung zwischen den Verwaltungsgebäuden zu verlegen. Da zurzeit die Tiefbauarbeiten zum Wärmeverbund Hummelbach von der Hauptschule bis in den Ortskern hinein stattfänden, sei es kostensparend, die mit den Tiefbauarbeiten bereits beauftragte Baufirma auch die Arbeiten für die Verlegung der Telefon- und Glasfaserkabel durchführen zu lassen. Es liege ein diesbezügliches Angebot der Baufirma vor; die veranschlagten Kosten betrügen 25.000,- € und stellten eine außerplanmäßige investive Auszahlung dar.

 

Ratsherr Gausebeck teilt mit, dass eine finanzielle Deckung durch den Wegfall der Erstellung von zwei Busparkplätzen am Rhodeplatz gegeben sein könnte.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

 

 

 


Beschluss:

 

Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 7 Ziffer III der gemeindlichen Haushaltungssatzung 2012 wird die außerplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 25.000 € genehmigt.