Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (184/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 7 beigefügt.

 

Zu Beginn hält Frau Odenthal einen ca. zehnminütigen Vortrag über die Ausgangslage im Plangebiet und die drei möglichen Szenarien.

 

Im Anschluss daran spricht sich Ratsherr Hübner dafür aus, das Bodendenkmal und die „grüne Lunge“ in Nottuln zu erhalten (Szenario B). Auch Frau Fender und Ratsherr Hülsken stimmen dem zu.

 

Herr Flögel sieht die Fläche hingegen als Filetstück für Wohnbebauung. Als Reaktion auf die unterschiedlichen Anwohnerinteressen schlägt er vor, solange das Baurecht nach § 34 bzw. § 35 Baugesetzbuch bestehen zu lassen (Szenario A), bis die Eigentümer sich untereinander geeinigt haben.

 

Ratsherr Dr. Geuking bewertet Szenario A negativ, da die Gemeinde keinen Gebrauch von ihrer Planungshoheit macht. Der Bebauungsvorschlag für Szenario C erscheint ihm zu dicht und er erwartet ein zu hohes Verkehrsaufkommen. In der Folge hält er Szenario B für die beste Lösung.

 

Daraufhin beteiligen sich mehrere Zuschauer an der Diskussion. Die Zuschauer sprechen sich für eine Bebaubarkeit der Fläche aus. Dabei bevorzugen einige Szanrio A, andere Szenario C: Eine Zuschauerin I fragt, warum einerseits der Rhodepark verkleinert wird, auf der anderen Seite aber Privatpersonen ihre Gärten für die Öffentlichkeit pflegen sollen. Ihrer Erfahrung nach wird der Bereich auch derzeit kaum zum Spazierengehen genutzt. Zudem erinnert sie daran, dass Nachverdichtung besser ist, als an den Ortsrändern landwirtschaftliche Fläche neu zu beanspruchen. Ein Zuschauer II berichtet von der schwierigen Erschließungssituation für eine Nachverdichtung der Grundstücke an der Steinstraße. Er spricht sich wegen der zu erwartenden Konflikte bei den anderen beiden Szenarien für Szenario A aus. Eine weitere Zuschauerin stimmt dem zu. Ein Zuschauer III hält die Einschätzung, dass aktuell ein „Außenbereich im Innenbereich“ vorliegt, für falsch und geht davon aus, dass die Fläche jetzt bereits vollständig nach § 34 bebaubar ist. Ein Zuschauer IV fordert eine Bürgerbeteiligung, in der alle Varianten mit den Anliegern diskutiert werden. Er selbst spricht sich für eine Nachverdichtung aus und weist auf die 12 Anlieger hin, die sich mit ihm gemeinsam schriftlich für eine Baulandentwicklung ausgesprochen haben. Die Zuschauer applaudieren. Zuschauerin I glaubt, dass Variante B schon beschlossen sei und spricht sich noch einmal für die Nachverdichtung aus.

 

Bürgermeister Schneider erläutert, dass erst in dieser Sitzung des Ausschusses von den gewählten Volksvertretern eine Entscheidung getroffen wird, welches Szenario für eine Umsetzung weiterverfolgt werden soll. Zu diesem Szenario wird dann eine Bürgerbeteiligung stattfinden. Die einzelnen Ansichten werden protokolliert und anschließend abgewogen, ob das Szenario umsetzungsfähig ist. Er weist auch darauf hin, dass ggf. einzelne Bürger in der Lage sind, die Bebbaung zu verhindern, auch wenn die Mehrheit der Eigentümer sich dafür ausspricht.

 

Ein Zuschauer bezeichnet daraufhin die Kommunikation seitens der Verwaltung als unglücklich. Er habe den Eindruck gehabt, dass über die Köpfe der Anwohner hinweg entschieden werden sollte. Wenn dem nun nicht so ist, ist er gespannt auf den Verlauf des Beteiligungsverfahrens. 

 

  

 

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Szenario B weiter zu verfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den betroffenen Anwohnern und Eigentümern das weitere Vorgehen zur Umsetzung dieses Szenarios zu erörtern.