Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (188/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt. Die Änderung des Geltungsbereiches ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt. 

 

Ratsherr Hübner merkt an, dass bei der Planaufstellung nicht nur der Investor, sondern auch die betroffenen Eigentümer im Rahmen einer Bürgerbeteiligung für das Gesamtkonzept beteiligt werden sollen. Er schlägt vor, dass das Gelände der alten Post mit in den Geltungsgereich des Planes aufgenommen wird. Der Vorschlag findet allgemein Zustimmung. 

 

Ratsherr Dr. Geuking begrüßt die Aufstellung des Plans, verweist jedoch auf die kommende Umgehungsstraße und die dann folgende Umgestaltung des Ortskerns. Ohne Klarheit über den Zeitpunkt des Baubeginns der Umgehungstraße sei keine Entscheidung zur Umgestaltung des Innenstadtbereichs möglich. Wie Ratsherr Dr. Geuking plädiert auch Ratsfrau Roeing-Franke dafür, die Ortsdurchfahrt zukünftig zur Geschäftsstraße umzubauen. Der Bebauungsplan soll zur Stärkung des Ortskerns genutzt werden und nicht nur Wohnbebauung, sondern auch Einzelhandel und Dienstleistungen ermöglichen.

 

Ratsfrau Roeing-Franke regt an, zu prüfen, ob daraus ein Regionale-Projekt entwickelt werden kann. Ebenso weist sie darauf hin, dass der Standort wegen der hohen Verkehrsbelastung und Immissionen für altengerechtes Wohnen nur bedingt geeignet ist.

 

Frau Fender äußert sich zustimmend zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Sie appelliert, wie auch Ratsherr Gausebeck und Herr van Stein, die Potentiale der Innenentwicklung zu nutzen und die gemeindliche Planungshoheit unabhängig vom Bau der Umgehungsstraße wahrzunehmen. Weiter fragt sie, welche Anhaltspunkte im Bereich Immissionsschutz/Gewässerschutz derzeit schon bekannt sind. Herr Fuchte antwortet, dass zur Beurteilung der Situation die entsprechenden Gutachten eingeholt werden. Es ist bereits jetzt klar, dass im Geltungsbereich des Plans hohe Lärmimmissionen vorliegen, die auf Grund der besonderen städtebaulichen Situation nicht durch eine Lärmschutzwand abgehalten werden sollen. Hier wird in Zusammenarbeit mit einem Gutachter nach geeigneten passiven Lärmschutzmaßnahmen gesucht werden.

 

Herr van Stein hätte sich gewünscht, den Tagesordnungspunkt erst im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu besprechen. Bürgermeister Schneider begründet die öffentliche Besprechung damit, dass die Öffentlichkeit und die Anwohner von Anfang an in das Planverfahren mit einbezogen werden sollen.

 

Herr Hülsken wendet ein, dass die beiden schmalen Grundstücke an der südlichen Plangebietsgrenze seines Wissens nach den Grundstücken am Nonnenbachtal zugeschlagen worden sind daher ggf. nicht in das Planverfahren mit einbezogen werden sollten. Herr Fuchte erläutert, dass die Grenze des Bebauungsplanes für das Nonnenbachtal an dieser Stelle verläuft. Wenn die Grundstücke nicht einbezogen werden, würde ein unbeplanter Bereich zwischen den beiden Bebauungsplänen verbleiben.


Beschluss:

 

1.      Die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 „Beiderseits Potthoff“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich mit der im Sachverhalt genannten Zielstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich wird um das Gelände der alten Post (Flurstücke 960, 961, 761, 711, 707 und 706) erweitert. Die neue Abgrenzung ist dem Protokoll als Anlage 4 zu entnehmen.

2.      Die in Anlage 3 abgedruckte Satzung einschließlich der in Anlage 1 abgedruckten Abgrenzung über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133 „Beidseits Potthoff“ wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre wird deckungsgleich zur Bebauungsplanabgrenzung erweitert.