Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

7.3

 

Bebauungsplan "Appelhülsen-Nord II";

hier: Klarstellung über die Zulässigkeit von Wohneinheiten in Doppelhäusern

Vorlage 92/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 17 beigefügt.

 

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Im Rahmen der textlichen Festsetzungen zum o. g. Bebauungsplan wird klargestellt, dass je Doppelhaushälfte und je Reihenhauseinheit 2 Wohneinheiten zulässig sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen