Sitzung: 25.03.2003 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
7.3 |
Bebauungsplan
"Appelhülsen-Nord II"; hier: Klarstellung über die Zulässigkeit
von Wohneinheiten in Doppelhäusern Vorlage 92/2003 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 17 beigefügt.
Nach einer
kurzen Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Im Rahmen der textlichen
Festsetzungen zum o. g. Bebauungsplan wird klargestellt, dass je
Doppelhaushälfte und je Reihenhauseinheit 2 Wohneinheiten zulässig sind.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |