Sitzung: 18.09.2012 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 167/2012
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Offenlage gem. § 3 Absatz2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Absatz 2 BauGB sowohl hinsichtlich der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ wird auf Grundlage der Unterlagen in Anlage 1-11 durchgeführt.