Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (170/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 6

beigefügt.

 

Herr Fuchte führt mit einem ca. zehnminütigen Vortrag in die Thematik ein.

 

Das Konzept mit drei Säulen der Siedlungsentwicklung wird allgemein positiv begrüßt.

 

Ratsherr Hübner begrüßt, dass die Ausweisung von Neubaugebieten nur eine von drei Strategien ist. Er spricht sich für die Ausweisung von Baurecht in Nottuln-Nord aus.

 

Ratsfrau Brülle-Buchenau regt an, den Planungshorizont zu verkürzen, da sich die Rahmenbedingungen wie z.B. Energiekosten, Ansprüche an die Wohnflächengröße, stetig wandeln. Auch Ratsfrau Bürger weist darauf hin, dass sich in Zukunft die Ansprüche an die Wohnflächengröße verringern könnten. Sie denkt, dass eine Nachverdichtung durch Hinterlandbebauung auf großen Grundstücken wie an der Steinstraße weiterverfolgt werden sollte. 

 

Herr Niederschmidt bittet darum, die Siedlungsentwicklung nicht nur auf den Ortsteil Nottuln zu fokussieren, sondern auch die anderen Ortsteile zu berücksichtigen.

 

Ratsherr Dr. Geuking ist der Ansicht, dass kein Baulückenkataster notwendig ist, um die vorhandenen Baulücken zu füllen. Er findet besonders Pilotprojekte wie „Jung kauft alt“ interessant.

 

Ratsherr Rütering weist darauf hin, dass es in Schapdetten nicht so viele Baulücken gibt wie angenommen, da seiner Kenntnis nach auf vielen der möglichen Grundstücke die Eigentümer nicht bauen möchten. Herr Fuchte verweist darauf, dass diese Detailfragen erst im späteren Verfahren geklärt werden sollen und es sich bei der Auflistung in der Sitzungsvorlage nur um eine überschlägige Erstbetrachtung handelt.

 

Ratsfrau Frie verweist auf die Flächenziele des Landes und begrüßt Maßnahmen zur Reduktion der Neuinanspruchnahme von Flächen für Bauland.

 

Ratsfrau Brülle-Buchenau bittet darum, im weiteren Verfahren die lokale Agenda Bauen einzubinden. Die Anregung wird von der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Ratsherr Hübner bittet, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass der Ausschuss im weiteren Verfahren nicht nur informiert wird, sondern auch über die weitere Vorgehensweise abstimmen darf.

Bürgermeister Schneider erläutert, dass die Beratung und Beschlussfassung auch ohne Änderung des Beschlusses durch die Zuständigkeitsordnung der Gemeinde geregelt ist. Darum wird der Beschlussvorschlag nicht geändert.


Beschluss:

Das Handlungskonzept Siedlungsentwicklung Nottuln 2025 wird als Zielsetzung für das weitere Vorgehen beschlossen. Die im Kapitel „Fazit“ aufgeführten Maßnahmen sollen weiter verfolgt werden. Über den Fortgang werden die politischen Gremien regelmäßig informiert.