Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (167/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 2

beigefügt.

Den Anwesenden wird ein redaktionell überarbeiteter Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt, der sich lediglich in der Konkretisierung von Details (z.B. maßstabsgenaue Einzeichnung der Fahrradständer) gegenüber dem zur Sitzungsvorlage eingereichten Plan unterscheidet. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt stehen Herr Kattenbusch, Investor der Prokonzept GmbH sowie dessen Auftragnehmer Frau Büning und Herr Rein von der Planungsgruppe Rein für Fragen zur Verfügung.

 

Es findet allgemein Zuspruch, dass der Investor die vom Ausschuss angeregten Änderungen übernommen hat.

 

Ratsfrau Roeing-Franke erkundigt sich, welche Art von Gastronomie das Vorhaben vorsieht. Herr Kattenbusch antwortet, dass es sich um einen Backshop mit angegliederter Gastronomie handelt.

 

Es verbleibt die Frage, ob das kalkulierte Rückhaltevolumen für das Regenwasser auch bei unvorhergesehenen Starkregenereignissen ausreichend sein wird.

Bürgermeister Schneider erläutert, dass der Vorhabenträger ein Rückhaltevolumen bauen wird, dass die durch sein Vorhaben ausgelöste Kanalnutzung kompensiert und die Situation im Vergleich zu heute sogar deutlich verbessert. Das Kanalnetz ist jedoch unabhängig von dem geplanten Vorhaben sehr stark ausgelastet. Darum könnten insgesamt ohne Verschulden des Vorhabenträgers bei unerwarteten Regenereignissen Probleme auftreten.

 

Ratsherr Hübner regt an, eine zweigeschossige Bebauung festzusetzen um eine Kombination aus Geschäften und Wohnungen oder Geschäften und Büros zu ermöglichen.

Nach Herrn Fuchtes Einschätzung ist die Nachfrage nach dieser Kombination in Nottuln nicht besonders hoch und deshalb eine schlechte Marktgängigkeit zu erwarten.

Herr Kattenbusch bestätigt die schlechten Vermarktungsaussichten und befürchtet Leerstände. Hinzu kommen die Mehrkosten in der Baukonstruktion. Herr Fuchte weist darauf hin, dass in der Nähe des Kreisverkehrs das Gebäude durch die angepasste Trauf- und Firsthöhe optisch zweigeschossig wirken wird.

Die UBG-Fraktion stellt einen Antrag auf Vertagung des Offenlagebeschlusses, um die Möglichkeit einer zweigeschossigen Bebauung erneut zu prüfen. Dieser Beschlussvorschlag wird mehrheitlich abgelehnt (s.u.)

 

Des Weiteren bezweifelt Herr van Stein, dass wie in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschildert, das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel im Innenstadtbereich haben wird.

Herr Schneider führt aus, dass die Geschäfte in der historischen Innenstadt durch eine Vielzahl von Faktoren im sich wandelnden Einzelhandelsgeschäft beeinflusst werden. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung sich mit der Förderung des historischen Ortskerns in einem gesonderten Konzept auseinander setzen wird. 

 

Herr van Stein zeigt auf, dass das Verkehrsgutachten hinsichtlich der angenommenen DTV-Zahlen dem Verkehrsentwicklungskonzept der Gemeinde Nottuln widerspricht.

Frau Büning sichert zu, in Rücksprache mit dem beauftragten Verkehrsplaner das Gutachten zu überprüfen.

 

Herr Flögel weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Einkaufszentrums für den Radverkehr aus Richtung Nottuln ungünstig ist.

Herr Fuchte sagt, dass er die Zufahrtsmöglichkeiten für den Radverkehr im Vorfeld sondiert habe, aber aktuelle keine Verbesserungsmöglichkeit sehe. Bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung ist Straßen.NRW für Eingriffe und Umbaumaßnahmen an der Ortsdurchfahrt zuständig. Frau Büning stimmt zu, in Rücksprache mit dem beauftragten Verkehrsplaner und Straßen.NRW zur Lösung der Problematik das Gutachten zu überprüfen.

 

 


Beschluss:

a)      Antrag der UBG-Fraktion auf Vertagung des Offenlagebeschlusses, um die Möglichkeit einer zweigeschossigen Bebauung erneut zu prüfen.

b)      Die Offenlage gem. § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Absatz 2 BauGB sowohl hinsichtlich der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ wird auf Grundlage der Unterlagen in Anlage 1-11 durchgeführt.

 


a)      Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

ja 3, nein 13, Enthaltung 0

 

b)      Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

ja 11, nein 3, Enthaltung 2