Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Der Bürgermeister stellt klar, dass die Verwaltungsspitze zeitnah die Politik über die zu erwartende Ansatzüberschreitung der Gymnastikhalle Appelhülsen hätte informieren müssen. Er entschuldigt sich und bedauert dieses Verhalten sehr.

 

Rechtlich habe die Verwaltung jedoch richtig gehandelt, so der Bürgermeister. In § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nottuln ist festgelegt, dass die vorherige Zustimmung des Rates notwendig ist, wenn Aufwendungen und Auszahlungen erheblich sind. Als erheblich im Sinne von § 83 Abs. 2 GO gelten Aufwendungen und Auszahlungen, die im Einzelfall den Betrag von 25.000,- € übersteigen und eine Deckung nicht möglich ist. Im Falle der Gymnastikhalle Appelhülsen war eine Deckung möglich, so dass der Mehraufwand nicht erheblich im Sinne der Gemeindeordnung war. Somit konnte der Kämmerer seine Entscheidungen dem Rat nachträglich zur Kenntnis bringen (Kommentierung zu § 83 GO des Städte- und Gemeindebundes).

 

Herr Fallberg teilt mit, dass der Gesamtaufwand der Gymnastikhalle Appelhülsen bis heute noch nicht genau zu beziffern ist. Einige Baumaßnahmen müssen noch abgerechnet werden. Auch er weist auf eine rechtlich richtige Vorgehensweise der Verwaltung hin. Im Zusammenhang mit den Mehraufwendungen der Gymnastikhalle Appelhülsen habe er die Formulierung des § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nottuln von der Kommunalaufsicht prüfen lassen. Diese ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Formulierung „eine Erheblichkeit bei überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist nur in den Fällen gegeben, wenn der Betrag 25.000,- € übersteigt und eine Deckung nicht möglich ist“ (siehe Ziffer III. des § 7), die vom Gesetzgeber durch § 83 GO vorgegebenen Regelungsrahmen überschreitet. Somit sollte der Zusatz „und eine Deckung nicht möglich ist“ künftig gestrichen werden.

 

In der Ziffer IV. des § 7 der Haushaltssatzung wird der Erlass einer Nachtragssatzung gem. § 81 GO geregelt. Im Vergleich zum Wortlaut des § 81 GO umfasst die Haushaltssatzung (Ziffer IV. Punkt 2 des § 7) ausschließlich die nicht veranschlagten Aufwendungen/Auszahlungen (außerplanmäßigen Aufwendungen). Gem. Hinweis des Kreises wäre eine Ergänzung der „zusätzlichen Aufwendungen/Auszahlungen (überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen)“ sinnvoll, um eine Regelungslücke zu schließen. Diese Ergänzung solle künftig in der Haushaltssatzung berücksichtigt werden, so Herr Fallberg.

 

Ratsherr Hartmut Rulle macht deutlich, dass lt. Beschluss des Gemeindeentwicklungsausschusses am 09.12.2009 für den Bau der Gymnastikhalle Appelhülsen maximal 400.000,- € zur Verfügung gestellt worden sind. Bereits im Mai 2011 ist eine erhebliche Ansatzüberschreitung aufgefallen. Er weist auf ein schlechtes Controlling und auf eine zu späte Information seitens der Verwaltung hin. Das Vertrauen habe deutlich gelitten, so Ratsherr Hartmut Rulle.

 

Ratsherr Schulz kritisiert die nicht zeitnahe Information aller Gremien. Die Enttäuschung sei groß und keine Transparenz vorhanden, so Ratsherr Schulz.

 

Ratsherr Dr. Geuking unterstreicht ein formal juristisch korrektes Vorgehen der Verwaltung.

 

Ratsherr Gausebeck weist darauf hin, dass differenzierte Vorgaben hätten aufgestellt werden müssen, damit das Projekt auch in den Finanzplan passt. Dies sei nicht erfolgt, so Ratsherr Gausebeck, und er spricht sein Vertrauen weiterhin aus.

 

Der Bürgermeister kündigt an, dass weitere Überwachungsmechanismen im Fachbereich 3 für eine bessere Budgetkontrolle eingesetzt werden. Ein Lösungsmodul von Softwareanbietern wird derzeit geprüft. Dies sollte jedoch unabhängig von der Gymnastikhalle Appelhülsen passieren.

 

Nach dieser Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis