Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Der
Bürgermeister stellt klar, dass die Verwaltungsspitze zeitnah die Politik über
die zu erwartende Ansatzüberschreitung der Gymnastikhalle Appelhülsen hätte
informieren müssen. Er entschuldigt sich und bedauert dieses Verhalten sehr.
Rechtlich habe
die Verwaltung jedoch richtig gehandelt, so der Bürgermeister. In § 7 der
Haushaltssatzung der Gemeinde Nottuln ist festgelegt, dass die vorherige
Zustimmung des Rates notwendig ist, wenn Aufwendungen und Auszahlungen
erheblich sind. Als erheblich im Sinne von § 83 Abs. 2 GO gelten Aufwendungen
und Auszahlungen, die im Einzelfall den Betrag von 25.000,- € übersteigen und eine Deckung nicht möglich ist. Im
Falle der Gymnastikhalle Appelhülsen war eine Deckung möglich, so dass der
Mehraufwand nicht erheblich im Sinne der Gemeindeordnung war. Somit konnte der
Kämmerer seine Entscheidungen dem Rat nachträglich zur Kenntnis bringen
(Kommentierung zu § 83 GO des Städte- und Gemeindebundes).
Herr Fallberg
teilt mit, dass der Gesamtaufwand der Gymnastikhalle Appelhülsen bis heute noch
nicht genau zu beziffern ist. Einige Baumaßnahmen müssen noch abgerechnet
werden. Auch er weist auf eine rechtlich richtige Vorgehensweise der Verwaltung
hin. Im Zusammenhang mit den Mehraufwendungen der Gymnastikhalle Appelhülsen
habe er die Formulierung des § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nottuln von
der Kommunalaufsicht prüfen lassen. Diese ist zu dem Ergebnis gekommen, dass
die Formulierung „eine Erheblichkeit bei überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen ist nur in den Fällen gegeben, wenn der Betrag
25.000,- € übersteigt und eine
Deckung nicht möglich ist“ (siehe Ziffer III. des § 7), die vom Gesetzgeber
durch § 83 GO vorgegebenen Regelungsrahmen überschreitet. Somit sollte der
Zusatz „und eine Deckung nicht möglich ist“ künftig gestrichen werden.
In der Ziffer
IV. des § 7 der Haushaltssatzung wird der Erlass einer Nachtragssatzung gem. §
81 GO geregelt. Im Vergleich zum Wortlaut des § 81 GO umfasst die
Haushaltssatzung (Ziffer IV. Punkt 2 des § 7) ausschließlich die nicht
veranschlagten Aufwendungen/Auszahlungen (außerplanmäßigen Aufwendungen). Gem.
Hinweis des Kreises wäre eine Ergänzung der „zusätzlichen Aufwendungen/Auszahlungen
(überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen)“ sinnvoll, um eine Regelungslücke zu
schließen. Diese Ergänzung solle künftig in der Haushaltssatzung berücksichtigt
werden, so Herr Fallberg.
Ratsherr
Hartmut Rulle macht deutlich, dass lt. Beschluss des
Gemeindeentwicklungsausschusses am 09.12.2009 für den Bau der Gymnastikhalle
Appelhülsen maximal 400.000,- € zur Verfügung gestellt worden sind. Bereits im
Mai 2011 ist eine erhebliche Ansatzüberschreitung aufgefallen. Er weist auf ein
schlechtes Controlling und auf eine zu späte Information seitens der Verwaltung
hin. Das Vertrauen habe deutlich gelitten, so Ratsherr Hartmut Rulle.
Ratsherr
Schulz kritisiert die nicht zeitnahe Information aller Gremien. Die
Enttäuschung sei groß und keine Transparenz vorhanden, so Ratsherr Schulz.
Ratsherr Dr.
Geuking unterstreicht ein formal juristisch korrektes Vorgehen der Verwaltung.
Ratsherr
Gausebeck weist darauf hin, dass differenzierte Vorgaben hätten aufgestellt
werden müssen, damit das Projekt auch in den Finanzplan passt. Dies sei nicht
erfolgt, so Ratsherr Gausebeck, und er spricht sein Vertrauen weiterhin aus.
Der
Bürgermeister kündigt an, dass weitere Überwachungsmechanismen im Fachbereich 3
für eine bessere Budgetkontrolle eingesetzt werden. Ein Lösungsmodul von
Softwareanbietern wird derzeit geprüft. Dies sollte jedoch unabhängig von der
Gymnastikhalle Appelhülsen passieren.
Nach dieser
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rat nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis