Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die in
Anlage 4 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
Die
vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Gewerbe- und
Industriegebiet Beisenbusch“ (siehe Anlage 1) im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die
zugehörige Begründung (siehe Anlage 2) wird beschlossen.