Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Ratsherr
Michalek erläutert den Antrag. Er erklärt die Möglichkeiten, Sondertilgungen
von Verbindlichkeiten durch den Verkauf von Konzessionsabgaben für die Jahre
2013 ff. zu realisieren.
Herr Fallberg
teilt mit, dass ein Gespräch mit der Magral AG zu diesem Thema stattgefunden
hat. Er macht deutlich, dass Sondertilgungen nur dann sinnvoll sind, wenn die
Zinseinsparungen höher sind als die Höhe der Konzessionsabgaben. Die Berechnung
sei aufwändig, aber auch lohnend.
Anschließend
fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Verwaltung möge prüfen, in welcher Höhe Sondertilgungen
von Verbindlichkeiten durch den Verkauf der Forderungen aus den Konzessionen
für Strom- und Gasdurchleitungen für die Jahre 2013 ff. geleistet werden
könnten.