Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (079/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 4

beigefügt.

 

Ratsherr Dr. Geuking erläutert, dass aus seiner Sicht alle noch offenen Punkte, die im weiteren Planverfahren zu klären sind, in der Vorlage aufgeführt wurden und somit dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt werden kann.

 

Ratsherr Flögel äußert sein Unbehagen angesichts der zunehmenden Verlagerung von Einzelhandelsgeschäften aus dem Ortskern an die Appelhülsener Straße. Da sich diese Problematik jedoch nicht durch die Verhinderung des neuen Standortes verbessern ließe, sei es sinnvoller eine Diskussion zur Neuausrichtung und Stärkung des Ortskerns zu beginnen. Zudem verweist er auf die schwierige Erreichbarkeit des Standorts Appelhülsener Straße für den Radverkehr.

 

Ratsherr Rulle stimmt diesen Ausführungen zur Situation im Ortskern zu und verweist diesbezüglich auf den aktuell vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. Außerdem bittet er daraum, den Aspekt der Abwassersituation am Standort mit besonderer Sorgfalt zu prüfen. Hierzu erläutert Herr Fuchte den aktuellen Sachstand.

 

Auf Rückfrage von Ratsfrau Roeing-Franke erläutert Herr Fuchte die Festsetzungsmöglichkeiten zur Entwässerung sowie zur Parkplatzbegrünung im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 

Ratsherr Hübner weist auf die Wichtigkeit hin, den Standort der Bushaltestelle im Zuge der Planungen zu verbessern. Im Übrigen halte er den Standort für geeignet. Schon seit mehr als 10 Jahren zeichne sich ab, dass es zu einer Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben zwischen den Kreisverkehren komme.

 

Abschließend plädiert Bürgermeister Schneider für eine Umsetzung des Vorhabens, um Nottuln als Einzelhandelsstandort insgesamt zu stärken und um eine städtebauliche Aufwertung an der Appelhülsener Straße zu erreichen. Negative Auswirkungen für den Ortskern sieht er durch das Vorhaben nicht.

 

Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass die in der Diskussion vorgebrachten Punkte in das Planverfahren aufgenommen werden sollen.


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ für den in Anlage 5 gekennzeichneten Geltungsbereich im Parallelverfahren wird unter Berücksichtigung der im Sachverhalt und Anlage 2 und 3 genannten Zielstellung sowie den in der Sitzung genannten Aspekte eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).