Sitzung: 14.03.2012 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 079/2012
Die Vorlage zu
diesem Tagesordnungspunkt (079/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 4
beigefügt.
Ratsherr
Dr. Geuking erläutert, dass aus seiner Sicht alle noch offenen Punkte, die im
weiteren Planverfahren zu klären sind, in der Vorlage aufgeführt wurden und
somit dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt werden kann.
Ratsherr
Flögel äußert sein Unbehagen angesichts der zunehmenden Verlagerung von
Einzelhandelsgeschäften aus dem Ortskern an die Appelhülsener Straße. Da sich
diese Problematik jedoch nicht durch die Verhinderung des neuen Standortes
verbessern ließe, sei es sinnvoller eine Diskussion zur Neuausrichtung und
Stärkung des Ortskerns zu beginnen. Zudem verweist er auf die schwierige
Erreichbarkeit des Standorts Appelhülsener Straße für den Radverkehr.
Ratsherr
Rulle stimmt diesen Ausführungen zur Situation im Ortskern zu und verweist
diesbezüglich auf den aktuell vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. Außerdem
bittet er daraum, den Aspekt der Abwassersituation am Standort mit besonderer
Sorgfalt zu prüfen. Hierzu erläutert Herr Fuchte den aktuellen Sachstand.
Auf
Rückfrage von Ratsfrau Roeing-Franke erläutert Herr Fuchte die
Festsetzungsmöglichkeiten zur Entwässerung sowie zur Parkplatzbegrünung im
Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Ratsherr
Hübner weist auf die Wichtigkeit hin, den Standort der Bushaltestelle im Zuge
der Planungen zu verbessern. Im Übrigen halte er den Standort für geeignet.
Schon seit mehr als 10 Jahren zeichne sich ab, dass es zu einer Ansammlung von
Einzelhandelsbetrieben zwischen den Kreisverkehren komme.
Abschließend
plädiert Bürgermeister Schneider für eine Umsetzung des Vorhabens, um Nottuln
als Einzelhandelsstandort insgesamt zu stärken und um eine städtebauliche
Aufwertung an der Appelhülsener Straße zu erreichen. Negative Auswirkungen für
den Ortskern sieht er durch das Vorhaben nicht.
Auf
Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird der Beschlussvorschlag dahingehend
ergänzt, dass die in der Diskussion vorgebrachten Punkte in das Planverfahren
aufgenommen werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Ein
Verfahren zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der
Appelhülsener Straße“ für den in Anlage 5 gekennzeichneten Geltungsbereich im
Parallelverfahren wird unter Berücksichtigung der im Sachverhalt und Anlage 2
und 3 genannten Zielstellung sowie den in der Sitzung genannten Aspekte
eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).