Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1.
Die in
Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2.
Die
vorliegende Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Appelhülsen Nord“
(siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß
§ 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe
Anlage 3) wird beschlossen.