Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

1.       Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

2.       Die vorliegende Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Appelhülsen Nord“
(siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.