Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.
Herr
Gerding erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass die vor dem
Hintergrund des § 61a LWG beschlossene Fristensatzung entsprechend der
Empfehlung des Städte-und Gemeindebundes auch weiterhin Bestand haben soll. Es
wird vorgeschlagen, die Frist 30.06. zur flächendeckenden Dichtheitsprüfung im
WSG auszusetzen, bis eine neue gesetzliche Regelung vorliegt.
Herr
Nolte vom IWW hat die Erkenntnisse aus der Standort- und Nutzungsanalyse in
Verbindung mit der neuerlichen mikrobiologischen Belastung zur Jahreswende
aufbereitet und stellt dar, aus welchem Grund auch für 2012 vorgeschlagen wird,
die bestehenden Vereinbarungen über einen Verzicht auf die Wirtschaftsdüngung
im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft zu verlängern.
Hiernach
beantworten Herr Gerding und Herr Nolte die Fragen der Ausschussmitglieder.
Ratsherr
Michalek beantragt, über die 3 Punkte des Beschlussvorschlages separat
abzustimmen, da die SPD-Fraktion dem Punkt 2 des Beschlussvorschlages nicht
zustimmen möchte.
Beschluss:
1.
Die Ausführungen zur
Standort- und Nutzungsanalyse und zur Entwicklung der Grundwasserqualität
werden zur Kenntnis genommen.
Zur Kenntnis genommen
2.
Die Vereinbarungen über
den Verzicht auf landwirtschaftliche Düngung werden für die Periode 6/2012 bis
6/2013 verlängert.
Abstimmung: 15 Ja 3 Nein 0 Enthaltung
3.
Die Maßnahmen zur
Verringerung möglicher Eintragspfade aus undichten Abwasserleitungen im
Wasserschutzgebiet/Wassereinzugsgebiet werden auf Basis der rechtlichen
Rahmenbedingungen weiter umgesetzt.
Abstimmung: einstimmig
angenommen