Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Entscheidung
über die Höhe der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer
wird der Gemeinderat mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2012 treffen.