Beschluss: vertagt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (055/2012) ist dem Originalprotokoll als Anlage 3

beigefügt. Außerdem ist die ausliegende Ergänzung zum Tagesordnungspunkt dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte zur Barrierefreiheit gemeinsam zu behandeln. Hierzu wird kein Widerspruch geäußert.

 

Einleitend wird seitens der SPD- und der CDU-Fraktion der jeweilige Antrag erläutert. Im Anschluss nimmt der Behindertenbeauftragte Herr Wenzel umfassend zur Arbeit des Behindertenbeirates, zu den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung der gemeindeeigenen Gebäude sowie des Ortskerns Stellung. Er empfiehlt durch ein neutrales Fachplanungsbüro eine Zielplanung für eine barrierefreie Gestaltung erstellen zu lassen.

 

In der im Anschluss stattfindenden Aussprache werden insbesondere die Frage der Notwendigkeit einer solchen Zielplanung sowie die Frage nach einem Signet „Barrierefreies Nottuln“ diskutiert.

 

In der Aussprache wird deutlich, dass der Behindertenbeauftragte noch nicht in allen Fraktionen seinen Standpunkt dargelegt hat und daher insbesondere hinsichtlich des Punktes Signet „Barrierefreies Nottuln“ noch Beratungsbedarf bestehe. Daher schlägt der Ausschussvorsitzende vor, den diesbezüglichen Tagesordnungspunkt nach Besuch des Behindertenbeauftragten in allen Fraktionen erneut aufzugreifen. Außerdem stellt er fest, dass  Punkt 1 des SPD-Antrages durch den Vortrag des Behindertenbeauftragten bereits abgearbeitet sei. Hinsichtlich des CDU-Antrages erkennt er Einigkeit zum weiteren Procedere, d.h. der Aufstellung einer Zielplanung.

 

Über diese Punkte wird gemeinsam abgestimmt.


Beschlussvorschlag:

1.       Auf einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Fachausschusses möge dem Behindertenbeauftragten die Gelegenheit gegeben werden, aus der Arbeit des Behindertenbeirates zu berichten.

2.       Die Verwaltung möge in enger Kooperation mit dem Behindertenbeirat ein Konzept für ein „Barrierefreies-Nottuln-Siegel“ entwickeln. Dieses könnte zur Zertifizierung dienen und sollte mit einer Bewertungsskala versehen sein, welche Auskunft gibt über den Grad der Barrierefreiheit.

3.       Bei allen zukünftigen Vorhaben und Maßnahmen, die von der Kommune oder im Auftrag der Kommune durchgeführt werden, soll dieses „Barrierefreies-Nottuln-Siegel“ in die Beratungsvorlagen mit aufgenommen werden.