Sitzung: 15.02.2012 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: vertagt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 055/2012
Die
Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (055/2012) ist dem Originalprotokoll als
Anlage 3
beigefügt.
Außerdem ist die ausliegende Ergänzung zum Tagesordnungspunkt dem
Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.
Der
Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte zur Barrierefreiheit
gemeinsam zu behandeln. Hierzu wird kein Widerspruch geäußert.
Einleitend
wird seitens der SPD- und der CDU-Fraktion der jeweilige Antrag erläutert. Im
Anschluss nimmt der Behindertenbeauftragte Herr Wenzel umfassend zur Arbeit des
Behindertenbeirates, zu den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung der
gemeindeeigenen Gebäude sowie des Ortskerns Stellung. Er empfiehlt durch ein
neutrales Fachplanungsbüro eine Zielplanung für eine barrierefreie Gestaltung
erstellen zu lassen.
In der im
Anschluss stattfindenden Aussprache werden insbesondere die Frage der
Notwendigkeit einer solchen Zielplanung sowie die Frage nach einem Signet
„Barrierefreies Nottuln“ diskutiert.
In der
Aussprache wird deutlich, dass der Behindertenbeauftragte noch nicht in allen
Fraktionen seinen Standpunkt dargelegt hat und daher insbesondere hinsichtlich
des Punktes Signet „Barrierefreies Nottuln“ noch Beratungsbedarf bestehe. Daher
schlägt der Ausschussvorsitzende vor, den diesbezüglichen Tagesordnungspunkt
nach Besuch des Behindertenbeauftragten in allen Fraktionen erneut
aufzugreifen. Außerdem stellt er fest, dass
Punkt 1 des SPD-Antrages durch den Vortrag des Behindertenbeauftragten
bereits abgearbeitet sei. Hinsichtlich des CDU-Antrages erkennt er Einigkeit
zum weiteren Procedere, d.h. der Aufstellung einer Zielplanung.
Über
diese Punkte wird gemeinsam abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
1.
Auf einer
der nächsten Sitzungen des zuständigen Fachausschusses möge dem
Behindertenbeauftragten die Gelegenheit gegeben werden, aus der Arbeit des
Behindertenbeirates zu berichten.
2.
Die
Verwaltung möge in enger Kooperation mit dem Behindertenbeirat ein Konzept für
ein „Barrierefreies-Nottuln-Siegel“ entwickeln. Dieses könnte zur
Zertifizierung dienen und sollte mit einer Bewertungsskala versehen sein,
welche Auskunft gibt über den Grad der Barrierefreiheit.
3.
Bei allen
zukünftigen Vorhaben und Maßnahmen, die von der Kommune oder im Auftrag der
Kommune durchgeführt werden, soll dieses „Barrierefreies-Nottuln-Siegel“ in die
Beratungsvorlagen mit aufgenommen werden.