Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.
Herr
Pieper erläutert den Sachverhalt und macht deutlich, dass eine freiwillige
Leistung durch die Landwirtschaft nicht nur ungeeignet, sondern nicht möglich
ist und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Die Arbeiten an Gräben, Böschungen und Bäumen werden aufgrund der zu beachtenden Sicherheitsaspekte und fachlichen Eignung weiterhin durch die Gemeinde oder im Auftrag der Gemeinde durch Fachunternehmen vorgenommen.
Beschädigungen an öffentlichen
Gräben, Böschungen und Wegen werden weiterhin nach dem Verursacherprinzip
ordnungsrechtlich behandelt.