Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Der
Mitarbeiter der Gemeindewerke Nottuln, Herr Pieper erläutert den Sachverhalt.
Wortmeldungen
hierzu gibt es nicht.
Beschluss:
Aufgrund der Zuständigkeit für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen kann der Vorschlag zur Reduzierung von Unterhaltungsmaßnahmen an den Gräben an der Appelhülsener Straße nicht umgesetzt werden.