Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.

 

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Ein Verkauf des Wasser- und Abwasserwerkes sollte immer im Zusammenhang mit den Betriebszweigen Bäder, Energieversorgung und Baubetriebshof gesehen werden. Vor dem Hintergrund des Querverbundes ist der Erhalt der Bäder gesichert. Die Betriebsführung der Holzhackschnitzelanlage wird durch die Mitarbeiter des Wasserwerkes wahrgenommen. Im Hinblick auf den auslaufenden Konzessionsvertrag bilden die Betriebsanlagen einen wichtigen Aktivposten.


Beschluss:

 

Die Vorschläge des Bürgerhaushalts zum Verkauf des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes werden zur Kenntnis genommen, zur Zeit aber nicht weiter verfolgt.