Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Die in
Anlage 2 abgedruckte Satzung der Gemeinde Nottuln über eine Veränderungssperre
für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg“
wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW beschlossen.
2. Das im
Sachverhalt vorgeschlagene weitere Vorgehen wird gebilligt.