Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1. Die in Anlage 2 abgedruckte Satzung der Gemeinde Nottuln über eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 127 „Auf der Burg“ wird auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW beschlossen.

 

2. Das im Sachverhalt vorgeschlagene weitere Vorgehen wird gebilligt.