Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Das als Anlage vorliegende Integrierte
Verkehrskonzept wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1
Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Es dient bei allen Fragestellungen
im Bereich Verkehr als Leitbild und Entscheidungsgrundlage.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer
der nächsten Sitzungen ein aus dem Verkehrskonzept abgeleitetes nach
Prioritäten geordnetes und mit grober Kostenschätzung versehenes
Umsetzungskonzept vorzulegen. Vorab soll dieses Umsetzungskonzept im Rahmen einer
Bürgerversammlung diskutiert werden.