Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1.       Das als Anlage vorliegende Integrierte Verkehrskonzept wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Es dient bei allen Fragestellungen im Bereich Verkehr als Leitbild und Entscheidungsgrundlage.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen ein aus dem Verkehrskonzept abgeleitetes nach Prioritäten geordnetes und mit grober Kostenschätzung versehenes Umsetzungskonzept vorzulegen. Vorab soll dieses Umsetzungskonzept im Rahmen einer Bürgerversammlung diskutiert werden.