Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 19 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die
Trinkwassergebühren werden zum 01.01.2012 entsprechend der als Anlage
beigefügten Gebührenkalkulation sowohl für die Grundgebühren, als auch für die
Verbrauchsgebühren unverändert auf dem Niveau des Jahres 2011 beibehalten.