Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (121/2011) ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt. Außerdem lag in der Sitzung das Schreiben eines Anwohners der Rudolf-Harbig-Straße vor, welches dem Originalprotokoll als Anlage 2a beigefügt ist.

 

Einleitend stellen Herr Janssen und Herr Strahl vom Büro SHP Ingenieure, Hannover, das fertiggestellte Verkehrskonzept Nottuln vor. Im Anschluss erläutert Herr Fuchte das vorgesehene weitere Vorgehen hin zu einem Umsetzungskonzept.

 

Ratsherr Hübner begrüßt das vorliegende Konzept als gute Arbeitsgrundlage – auch für die weiteren Diskussionen in den Fraktionen.

 

Ratsherr Dr. Geuking regt an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, das Wort „Entscheidungsgrundlage“ durch das Wort „Entscheidungshilfe“ zu ersetzen, da dies eher dem Charakter des Konzepts entspricht. Hierzu wird kein Widerspruch geäußert. Im Übrigen begrüßt er das Konzept und das weitere Vorgehen vor allem vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Gemeinde, da so zunächst finanziell realistische Projekte abgearbeitet werden können.

 

Frau Fender weist darauf hin, dass nun erste Maßnahmen schnell umgesetzt werden sollten, da sonst droht, dass das Engagement in der Bevölkerung schwindet. Im Übrigen begrüßt sie, dass ÖPNV und Radverkehr im Konzept ein großer Stellenwert zukommt.

 

Auf Rückfragen von Ratsherrn Rütering geht Herr Janssen näher auf die Möglichkeit ein, in der Ortsdurchfahrt Schapdetten einen Kreisverkehr und Radverkehrsschutzstreifen anzulegen. Die Verwaltung nimmt zudem seinen Hinweis zur Umgestaltung des östlichen Ortseingangs in den Entwurf des Umsetzungskonzepts auf.

 

Auf Rückfrage von Ratsherrn Schulz erläutert Herr Strahl, welche Bedeutung die demografische Entwicklung und die im Konzept berücksichtigten Bereiche der Siedlungsentwicklung für die Erstellung des Konzepts hatten. Bürgermeister Schneider betont, dass das Konzept nicht einen bestimmten Handlungsweg, sondern Optionen für verschiedene Entwicklungsfälle aufzeigt. Zudem stellt Ratsherr Schulz fest, dass die Gemeinde für die Umsetzung ohnehin nur über sehr begrenzte Mittel verfügt.

 

Ratsherr Peter-Dosch begrüßt das Verkehrskonzept als fundierte Grundlage für künftige Entscheidungen.

 

Ratsfrau Roeing-Franke fordert, dass bei Erstellung des Handlungskonzeptes als Maßnahme die Öffnung der Wirtschaftswege südwestlich Nottulns – z.B. in Verlängerung der Olympiastraße – näher geprüft werden sollte. Außerdem weist sie darauf hin, dass ihres Erachtens die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Nottuln bei Fertigstellung der Ortsumgehung mit hoher Priorität umgesetzt werden müsste. In diesem Zusammenhang weist Ratsherr Hübner darauf hin, dass diese Situation in Darup bereits eingetreten sei, und hier ein hoher Bedarf zur Umgestaltung bestehe.

 

Ein Anwohner der Rudolf-Harbig-Straße kritisiert die im Gutachten enthaltenen Untersuchungen zum Bau einer Entlastungsstraße. Diese sei insbesondere angesichts des dann zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs auf der Rudolf-Harbig-Straße kritisch zu beurteilen, da hier mehrere Schulen und Kindergärten lägen. Er kritisiert zudem, dass nach seiner Meinung die Einbindung der Bevölkerung und der Schulträger nicht ausreichend gewesen sei.

 

Auf Rückfrage eines Bewohners des Fasanenfeldes erläutert Bürgermeister Schneider die Grundlagen der künftigen Siedlungsentwicklungen und die Darstellungen im aktuellen sowie im künftigen Regionalplan und ihren Bezug zum Verkehrskonzept.

 

Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt, wobei auf Antrag von Ratsherrn Dr. Geuking das Wort „Entscheidungsgrundlage“ durch das Wort „Entscheidungshilfe“ ersetzt wird.


Beschlussvorschlag:

1.       Das als Anlage vorliegende Integrierte Verkehrskonzept wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Es dient bei allen Fragestellungen im Bereich Verkehr als Leitbild und Entscheidungshilfe.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen ein aus dem Verkehrskonzept abgeleitetes, nach Prioritäten geordnetes und mit grober Kostenschätzung versehenes Umsetzungskonzept vorzulegen. Vorab soll dieses Umsetzungskonzept im Rahmen einer Bürgerversammlung diskutiert werden.