Sitzung: 16.11.2011 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 118/2011
Die Vorlage zu
diesem Tagesordnungspunkt (118/2011) ist dem Originalprotokoll als Anlage 2
beigefügt.
Ratsherr
Rulle regt an, dass der bestehende Baumbestand im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes geschützt werden sollte und dass der Radweg entlang der Stever
durch den Geltungsbereich mit der Bahnhofstraße verbunden werden sollte.
Beide Punkte
werden im Anschluss diskutiert und eine Einigung dahingehend erzielt, dass
diesbezüglich wenn möglich eine einvernehmliche Lösung mit den künftigen
Nutzern gefunden werden soll. Eine verbindliche Festsetzung soll jedoch nicht
in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Ratsherr
Brolöer fragt, ob die bekannte Planung eines künftigen Investors bei
Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt worden sei. Herr Fuchte
erläutert, dass dessen Konzept grundsätzlich durch den Bebauungsplan ermöglicht
werde. Eine Detailprüfung könne allein schon auf Grund bislang nicht
vollständiger Unterlagen nicht stattfinden. Der Investor habe jedoch während
beider Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan keinen Widerspruch
geäußert.
Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 1 gegebenen
Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 124
„Ehemalige Molkerei, Appelhülsen“ (siehe Anlage 2) wird gemäß § 10
Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3)
wird beschlossen.
3. Die Verwaltung soll mit den künftigen
Nutzern Gespräche hinsichtlich einer möglichen Wegeverbindung zwischen Radweg
an der Stever und Bahnhofstraße sowie hinsichtlich der Erhaltung des
Baumbestandes führen.