Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (118/2011) ist dem Originalprotokoll als Anlage 2

beigefügt.

 

Ratsherr Rulle regt an, dass der bestehende Baumbestand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes geschützt werden sollte und dass der Radweg entlang der Stever durch den Geltungsbereich mit der Bahnhofstraße verbunden werden sollte.

 

Beide Punkte werden im Anschluss diskutiert und eine Einigung dahingehend erzielt, dass diesbezüglich wenn möglich eine einvernehmliche Lösung mit den künftigen Nutzern gefunden werden soll. Eine verbindliche Festsetzung soll jedoch nicht in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Ratsherr Brolöer fragt, ob die bekannte Planung eines künftigen Investors bei Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt worden sei. Herr Fuchte erläutert, dass dessen Konzept grundsätzlich durch den Bebauungsplan ermöglicht werde. Eine Detailprüfung könne allein schon auf Grund bislang nicht vollständiger Unterlagen nicht stattfinden. Der Investor habe jedoch während beider Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan keinen Widerspruch geäußert.


Beschlussvorschlag:

1.       Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2.       Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 124 „Ehemalige Molkerei, Appelhülsen“ (siehe Anlage 2) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 

3.       Die Verwaltung soll mit den künftigen Nutzern Gespräche hinsichtlich einer möglichen Wegeverbindung zwischen Radweg an der Stever und Bahnhofstraße sowie hinsichtlich der Erhaltung des Baumbestandes führen.