Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Betriebsleiter
Scheunemann erläutert den Sachverhalt. Nach der vorliegenden Kalkulation
ergeben sich sowohl für die Grundgebühren als auch für die Verbrauchsgebühren
unveränderte Gebührensätze gegenüber dem Vorjahresansatz.
Beschluss:
Die
Trinkwassergebühren werden zum 01.01.2012 entsprechend der als Anlage
beigefügten Gebührenkalkulation sowohl für die Grundgebühren, als auch für die
Verbrauchsgebühren unverändert auf dem Niveau des Jahres 2011 beibehalten.