Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt. Nach der vorliegenden Kalkulation ergeben sich sowohl für die Grundgebühren als auch für die Verbrauchsgebühren unveränderte Gebührensätze gegenüber dem Vorjahresansatz.


Beschluss:

 

Die Trinkwassergebühren werden zum 01.01.2012 entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation sowohl für die Grundgebühren, als auch für die Verbrauchsgebühren unverändert auf dem Niveau des Jahres 2011 beibehalten.