Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.
Betriebsleiter
Scheunemann stellt den aktuellen Stand hinsichtlich der Umsetzung des § 61a in
der Gemeinde Nottuln dar. Betont wird hier noch einmal, dass nach dem Landeswassergesetz
(LWG) die Gemeinde einen kürzeren Zeitraum als 2015 festlegen muss, sofern sich Grundstücke in einem
Wasserschutzgebiet befinden. Wird die Kanalisation nach der
Selbstüberwachungsverordnung überprüft, soll
die Gemeinde für die übrigen Ortsbereiche durch Satzung abweichende Zeiträume
bis 2023 für die erstmalige Dichtheitsprüfung festlegen. Diese Fristensatzung für die übrigen
Ortsbereiche soll dem Betriebsausschuss nach Abschluss der Beratungen auf Landesebene
vorgelegt werden. Wird keine Fristensatzung beschlossen, gilt weiterhin als
Stichtag der 31.12.2015.
Herr
Dipl.-Ing. Schlüter, Projektleiter beim IKT-Institut, Gelsenkirchen, hat die
wichtigsten Punkte und häufig gestellten Fragen in einer
Power-Point-Präsentation zusammengefasst und beantwortet zusammen mit Herrn
Kattenbeck weitere Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Die Ausführungen
des Vertreters des IKT Gelsenkirchen werden zur Kenntnis genommen.