Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Betriebsleiter Scheunemann stellt den aktuellen Stand hinsichtlich der Umsetzung des § 61a in der Gemeinde Nottuln dar. Betont wird hier noch einmal, dass nach dem Landeswassergesetz (LWG) die Gemeinde einen kürzeren Zeitraum als 2015 festlegen muss, sofern sich Grundstücke in einem Wasserschutzgebiet befinden. Wird die Kanalisation nach der Selbstüberwachungsverordnung überprüft, soll die Gemeinde für die übrigen Ortsbereiche durch Satzung abweichende Zeiträume bis 2023 für die erstmalige Dichtheitsprüfung festlegen.  Diese Fristensatzung für die übrigen Ortsbereiche soll dem Betriebsausschuss nach Abschluss der Beratungen auf Landesebene vorgelegt werden. Wird keine Fristensatzung beschlossen, gilt weiterhin als Stichtag der 31.12.2015.

 

Herr Dipl.-Ing. Schlüter, Projektleiter beim IKT-Institut, Gelsenkirchen, hat die wichtigsten Punkte und häufig gestellten Fragen in einer Power-Point-Präsentation zusammengefasst und beantwortet zusammen mit Herrn Kattenbeck weitere Fragen der Ausschussmitglieder.


Beschluss:

 

Die Ausführungen des Vertreters des IKT Gelsenkirchen werden zur Kenntnis genommen.