Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (091/2011) ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt. Als Ergänzung wurde in der Sitzung ein neuer Lageplan des Vorhabens zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 6 des Originalprotokolls).

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Wolf Haase, erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung sowie der Abstimmung nicht teil.

 

Einleitend weist Herr Fuchte darauf hin, dass auch auf Grund einer Bürgeranregung aufgefallen sei, dass der bisherige Entwurf den künftigen Wall am Buckenkamp teilweise durch Stellplätze überplant habe. Daraufhin habe der Vorhabenträger eine entsprechende Änderung der Planung vollzogen.

 

Auf Rückfragen seitens der FDP-Fraktion erläutert der als Zuschauer anwesende Vorhabenträger, Herr Stutenkemper, seine Zeitplanung bei der Umsetzung des Projektes.

 

Auf Nachfrage der UBG-Fraktion erläutert Herr Stutenkemper, dass eine Prüfung der Zahl der Vollgeschosse noch nicht abschließend stattgefunden hat. Er sagt jedoch zu, im Rahmen der Baugenehmigung den rechnerischen Nachweis zu führen, dass das Gebäude nur über zwei Vollgeschosse verfügt.

 

Ratsherr Peter-Dosch sieht die Wirkung der bisherigen Veränderungssperre als positiv an, da so ausreichend Zeit zum Überdenken der Ziele für das Plangebiet bestanden habe. Nunmehr könne angesichts der klaren Zielvorgabe das Vorhaben jedoch umgesetzt werden.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde erteilt für das in Anlage 1 gezeigte Vorhaben ihr Einvernehmen für die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125 „Zwischen Buckenkamp, Uphovener Weg und Hagenstraße“ gemäß § 14 Absatz 2 Baugesetzbuch.