Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 14, Enthaltungen: 03

 

 

6.1

 

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung,

hier: Fortsetzung der Diskussion

Vorlage 6/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Gutachterin Frau Bredemann vom Büro Öko-Plan. Er führt in den Sachverhalt ein und erläutert kurz das Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 22. Januar 2003.

 

Ratsherr Küper gibt für die CDU-Fraktion eine kurze Anmerkung zum offenen Brief der Bürgerinitiative „Gegenwind“ ab. Er weist die darin erhobenen Vorwürfe zurück.

 

Alle im Rat vertretenen Parteien geben kurze Stellungnahmen zu dieser Problematik ab. Darüber hinaus wurden zusätzlich noch Fragen aus den Reihen des Rates beantwortet. Nach ausführlicher Diskussion fasst der Rat den folgenden Beschluss:

 

 

Beschluss:

Nach Vorliegen der landesplanerischen Zustimmung für das erarbeitete Planungskonzept (u.a. 350-m-Abstand für Windkraftanlagen zur Wohnnutzung im Außenbereich) werden zur betreffenden Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Die Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung werden zunächst mit einem Mindestabstand von 350 m zwischen Windkraftanlagen und bestehender Wohnnutzung im Außenbereich eingeleitet.

 

2. Sollte sich im Rahmen dieser Verfahren herausstellen, dass dieser zunächst für ausreichend erachtete Mindestabstand dem besonderen Schutzbedürfnis von Menschen, Tier und Umwelt in der Nähe von Windkraftanlagen nicht in vollem Umfange genügt, so sind unter Berücksichtigung von allgemein anerkannten Kriterien die größtmöglichen Abstände zugrunde zu legen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

18

Ja-Stimmen

 

14

Nein-Stimmen

 

03

Enthaltungen