Sitzung: 04.02.2003 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 14, Enthaltungen: 03
6.1 |
Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln zur Darstellung von
Konzentrationszonen für die Windenergienutzung, hier: Fortsetzung der Diskussion Vorlage 6/2003 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die
Gutachterin Frau Bredemann vom Büro Öko-Plan. Er führt in den Sachverhalt ein
und erläutert kurz das Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 22. Januar
2003.
Ratsherr Küper gibt für die CDU-Fraktion eine kurze
Anmerkung zum offenen Brief der Bürgerinitiative „Gegenwind“ ab. Er weist die
darin erhobenen Vorwürfe zurück.
Alle im Rat vertretenen Parteien geben kurze Stellungnahmen
zu dieser Problematik ab. Darüber hinaus wurden zusätzlich noch Fragen aus den
Reihen des Rates beantwortet. Nach ausführlicher Diskussion fasst der Rat den
folgenden Beschluss:
Beschluss:
Nach Vorliegen der
landesplanerischen Zustimmung für das erarbeitete Planungskonzept (u.a.
350-m-Abstand für Windkraftanlagen zur Wohnnutzung im Außenbereich) werden zur
betreffenden Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung folgende
Beschlüsse gefasst:
1. Die
Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung werden
zunächst mit einem Mindestabstand von 350 m zwischen Windkraftanlagen und
bestehender Wohnnutzung im Außenbereich eingeleitet.
2. Sollte
sich im Rahmen dieser Verfahren herausstellen, dass dieser zunächst für
ausreichend erachtete Mindestabstand dem besonderen Schutzbedürfnis von
Menschen, Tier und Umwelt in der Nähe von Windkraftanlagen nicht in vollem
Umfange genügt, so sind unter Berücksichtigung von allgemein anerkannten
Kriterien die größtmöglichen Abstände zugrunde zu legen.
Abstimmungsergebnis: |
18 |
Ja-Stimmen |
|
14 |
Nein-Stimmen |
|
03 |
Enthaltungen |