Sitzung: 05.10.2011 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 089/2011
Die
Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (089/2011) ist dem Originalprotokoll als
Anlage 2 beigefügt.
Ratsherr
Rulle zeigt Verständnis für die Antragsteller, verweist jedoch auf die
entstehenden Konflikte mit der gewerblichen Nutzung im Umfeld.
Ratsherr
Hübner erläutert zu Beginn der Aussprache ausführlich die Geschichte des
Industrieparks I/II sowie des in Rede stehenden Bauvorhabens und setzt sich
dafür ein, die geplante Wohnbebauung zu ermöglichen. Aus seiner Sicht sei eine
Beeinträchtigung der benachbarten Gewerbebetriebe nicht zu erkennen und die
Idee einer Umsiedlung der hier befindlichen Wohnung unrealistisch.
Der
Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass in ähnlichen Situationen derartige
Anträge abgelehnt worden seien.
Ratsherr
Peter-Dosch zeigt Verständnis für beide vorgenannten Sichtweisen und verweist
auf die bekannten Probleme mit Betriebswohnungen in Nottuln. Er erfragt, ob
hier die Gefahr eines Präzedenzfalles bestünde und ob die Verwaltung irgendeine
Festsetzungsmöglichkeit sieht, die hier einen Kompromiss ermöglicht.
Bürgermeister
Schneider erläutert, dass weniger die Gefahr eines Präzedenzfalles, sondern die
Rechtswidrigkeit der Zulassung von Wohnen an dieser Stelle die Problematik
bestimmt. Daher müsse er bei Zustimmung des Antrages prüfen, ob der Beschluss
zu beanstanden sei.
Ratsherr
Dr. Geuking erläutert, dass trotz Verständnis für die Lage des Antragstellers,
der Antrag rechtlich gesehen nur abgelehnt werden kann. Er hält eine
gewerbliche Nutzung des Grundstückes sowie einen Umzug der Antragsteller
durchaus für eine denkbare Lösung. Hier solle der Beschlussvorschlag
dahingehend ergänzt werden, dass die Verwaltung diesbezüglich Gespräche mit den
Antragstellern führt.
Da hierzu
kein Widerspruch geäußert wird, erfolgt im Anschluss die Abstimmung über den so
erweiterten Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Der
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark I + II“ wird
abgelehnt. Ein Änderungsverfahren wird nicht eingeleitet.
Die
Verwaltung wird aufgefordert, wie im Sachverhalt erläutert, Gespräche mit den
Antragstellern über die Nutzbarkeit des Grundstückes zu führen. Dem Vorschlag
der Verwaltung werde daher gefolgt.