Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (089/2011) ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Ratsherr Rulle zeigt Verständnis für die Antragsteller, verweist jedoch auf die entstehenden Konflikte mit der gewerblichen Nutzung im Umfeld.

 

Ratsherr Hübner erläutert zu Beginn der Aussprache ausführlich die Geschichte des Industrieparks I/II sowie des in Rede stehenden Bauvorhabens und setzt sich dafür ein, die geplante Wohnbebauung zu ermöglichen. Aus seiner Sicht sei eine Beeinträchtigung der benachbarten Gewerbebetriebe nicht zu erkennen und die Idee einer Umsiedlung der hier befindlichen Wohnung unrealistisch.

 

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass in ähnlichen Situationen derartige Anträge abgelehnt worden seien.

 

Ratsherr Peter-Dosch zeigt Verständnis für beide vorgenannten Sichtweisen und verweist auf die bekannten Probleme mit Betriebswohnungen in Nottuln. Er erfragt, ob hier die Gefahr eines Präzedenzfalles bestünde und ob die Verwaltung irgendeine Festsetzungsmöglichkeit sieht, die hier einen Kompromiss ermöglicht.

 

Bürgermeister Schneider erläutert, dass weniger die Gefahr eines Präzedenzfalles, sondern die Rechtswidrigkeit der Zulassung von Wohnen an dieser Stelle die Problematik bestimmt. Daher müsse er bei Zustimmung des Antrages prüfen, ob der Beschluss zu beanstanden sei.

 

Ratsherr Dr. Geuking erläutert, dass trotz Verständnis für die Lage des Antragstellers, der Antrag rechtlich gesehen nur abgelehnt werden kann. Er hält eine gewerbliche Nutzung des Grundstückes sowie einen Umzug der Antragsteller durchaus für eine denkbare Lösung. Hier solle der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass die Verwaltung diesbezüglich Gespräche mit den Antragstellern führt.

 

Da hierzu kein Widerspruch geäußert wird, erfolgt im Anschluss die Abstimmung über den so erweiterten Beschlussvorschlag.


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark I + II“ wird abgelehnt. Ein Änderungsverfahren wird nicht eingeleitet.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, wie im Sachverhalt erläutert, Gespräche mit den Antragstellern über die Nutzbarkeit des Grundstückes zu führen. Dem Vorschlag der Verwaltung werde daher gefolgt.