Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage (087/2011) zu diesem Tagesordnungspunkt  ist dem Originalprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

 

Auf Bitte von Frau Fender erläutert Herr Fuchte die Zahlungsverpflichtungen für den Naturschutzausgleich. Auf Rückfrage hierzu erläutert Bürgermeister Schneider, dass die Raiffeisen Steverland den Naturschutzausgleich für einen Werbepylon ggfs. selbst trägt, diese Zahlung jedoch erst bei Errichtung des Pylons fällig werde.


Beschlussvorschlag:

1.       Die in Anlage 1 der Sitzungsvorlage 052/2011 enthaltenen und durch Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage aktualisierten Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

2.       Die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ (siehe Anlage 2 der Sitzungsvorlage 052/2011) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4 der Sitzungsvorlage 052/2011) mit Umweltbericht (siehe Anlage 5 und 6 der Sitzungsvorlage 052/2011) wird gebilligt.