Sitzung: 29.09.2011 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 087/2011
Die
Vorlage (087/2011) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 6 beigefügt.
Auf Bitte
von Frau Fender erläutert Herr Fuchte die Zahlungsverpflichtungen für den
Naturschutzausgleich. Auf Rückfrage hierzu erläutert Bürgermeister Schneider,
dass die Raiffeisen Steverland den Naturschutzausgleich für einen Werbepylon
ggfs. selbst trägt, diese Zahlung jedoch erst bei Errichtung des Pylons fällig
werde.
Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 1 der Sitzungsvorlage
052/2011 enthaltenen und durch Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage
aktualisierten Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die vorliegende 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ (siehe
Anlage 2 der Sitzungsvorlage 052/2011) wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4 der
Sitzungsvorlage 052/2011) mit Umweltbericht (siehe Anlage 5 und 6 der
Sitzungsvorlage 052/2011) wird gebilligt.