Sitzung: 17.12.2002 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
9.1 |
Baumberg 78 hier: Vorläufige
Unterschutzstellung der Hofanlage nach § 4 DSchG Vorlage 449/2002 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.
Nach
kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Hofanlage Baumberg 78 wird nach
§ 4 DSchG vorläufig unter Denkmalschutz
gestellt.
Abstimmungsergebnis: |
|
einstimmig
angenommen |