Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

9.1

 

Baumberg 78

hier: Vorläufige Unterschutzstellung der Hofanlage nach § 4 DSchG

Vorlage 449/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die Hofanlage Baumberg 78 wird nach § 4  DSchG vorläufig unter Denkmalschutz gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen