Sitzung: 17.12.2002 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
6. |
Sanierung des Baumbergestadions Vorlage 456/2002 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Beigeordneter
Fallberg erläutert den Sachverhalt und die bisherigen Gespräche. Am 16.12.02
hat es eine Anwohnerversammlung gegeben, deren Gesprächsverlauf sehr
konstruktiv war. Aus diesem Gespräch heraus hat sich eine Arbeitsgruppe
gebildet, die mit zehn Personen besetzt ist. Jeweils vier Vertreter entsenden
die Anwohner und der SV DJK und zwei Vertreter die Gemeindeverwaltung. Ab dem
14. Januar 2003 werden dann Gespräche geführt, um den Belangen aller Gruppen
gerecht zu werden.
Es folgt eine
ausführliche Aussprache im Rat an deren Ende Ratsherr Winkler eine
Sitzungsunterbrechung beantragt. Diesem Antrag gibt der Rat statt.
Sitzungsunterbrechung
von 17.53 Uhr bis 17.55 Uhr
Im Anschluss daran
steigt der Rat in die Beratungen wieder ein. Ratsherr Winkler beantragt die
Ergänzung des Beschlussvorschlages um das Wort „schriftlich“ unter Punkt 6.
Damit erklärt sich der Rat einverstanden.
Der Rat
fasst anschließend folgenden Beschluss (Herr Walter nimmt an der Abstimmung
nicht teil):
Beschluss:
1.
Der
Belag des Sportstadions soll von Rasen in Kunstrasen unter Einbeziehung einer
4-bahnigen Tartan-Umlaufbahn umgewandelt werden.
2.
Eine
Flutlichtanlage soll im Stadion installiert werden.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Pachtvertrag über die Sportanlage
Niederstockumer Weg mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit dem Verein DJK
Grün-Weiß Nottuln e.V. abzuschließen mit dem Ziel, dass der Verein als Bauherr
der Sanierungsmaßnahmen zu 1. und 2. fungieren kann.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, bis zu den Haushaltsberatungen verbindliche
Aussagen zu Baukosten, Fördermitteln und Eigenanteilen von Verein und Gemeinde
vorzulegen.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine möglichst einvernehmliche Lösung mit den
betroffenen Anliegern unter Einbeziehung der vorliegenden Lärmschutz- und
Lichtgutachten zu erzielen.
6.
Die
Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die Frage der Notwendigkeit von
Baugenehmigungen für die Platzrenovierung und Flutlichterstellung schriftlich
mit dem Kreis Coesfeld zu klären.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |