Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

6.

 

Sanierung des Baumbergestadions

Vorlage 456/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Beigeordneter Fallberg erläutert den Sachverhalt und die bisherigen Gespräche. Am 16.12.02 hat es eine Anwohnerversammlung gegeben, deren Gesprächsverlauf sehr konstruktiv war. Aus diesem Gespräch heraus hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die mit zehn Personen besetzt ist. Jeweils vier Vertreter entsenden die Anwohner und der SV DJK und zwei Vertreter die Gemeindeverwaltung. Ab dem 14. Januar 2003 werden dann Gespräche geführt, um den Belangen aller Gruppen gerecht zu werden.

 

Es folgt eine ausführliche Aussprache im Rat an deren Ende Ratsherr Winkler eine Sitzungsunterbrechung beantragt. Diesem Antrag gibt der Rat statt.

 

                                     Sitzungsunterbrechung von 17.53 Uhr bis 17.55 Uhr

 

Im Anschluss daran steigt der Rat in die Beratungen wieder ein. Ratsherr Winkler beantragt die Ergänzung des Beschlussvorschlages um das Wort „schriftlich“ unter Punkt 6. Damit erklärt sich der Rat einverstanden.

 

Der Rat fasst anschließend folgenden Beschluss (Herr Walter nimmt an der Abstimmung nicht teil):

 

Beschluss:

1.   Der Belag des Sportstadions soll von Rasen in Kunstrasen unter Einbeziehung einer 4-bahnigen Tartan-Umlaufbahn umgewandelt werden.

2.   Eine Flutlichtanlage soll im Stadion installiert werden.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, einen Pachtvertrag über die Sportanlage Niederstockumer Weg mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit dem Verein DJK Grün-Weiß Nottuln e.V. abzuschließen mit dem Ziel, dass der Verein als Bauherr der Sanierungsmaßnahmen zu 1. und 2. fungieren kann.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu den Haushaltsberatungen verbindliche Aussagen zu Baukosten, Fördermitteln und Eigenanteilen von Verein und Gemeinde vorzulegen.

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, eine möglichst einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Anliegern unter Einbeziehung der vorliegenden Lärmschutz- und Lichtgutachten zu erzielen.

6.   Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die Frage der Notwendigkeit von Baugenehmigungen für die Platzrenovierung und Flutlichterstellung schriftlich mit dem Kreis Coesfeld zu klären.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen