Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage (037/2011) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten.

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung mit reger Bürgerbeteiligung stellt der Architekt des Investors, Herr Waerder, die Planung für das am Kreisverkehrsgrundstück geplante Schnellrestaurant vor.

Im Anschluss an die Vorstellung beantworten der Architekt, Herr Waerder, und der Projektleiter, Herr Eichholtz, die Fragen aus der Politik und der anwesenden Bürgerschaft. Ein Großteil der Bürger sind Anwohner, die dem geplanten Vorhaben sehr kritisch gegenüberstehen.

Der Fragenkatalog entspricht den Fragen aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil.

Auch im öffentlichen Sitzungsteil werden Fragen zum Zeitplan des Investors (Baubeginn, evtl. Fertigstellung noch in diesem Jahr), zur Zulässigkeit des Vorhabens gemäß Bebauungsplan (Nutzung im Gewerbegebiet zulässig), zu Betriebszeiten (07:00 Uhr bis 01:00 Uhr bzw. 02:00 Uhr), zur Gestaltung und Materialwahl und besonders zur Emmissionsproblematik (Besucherlärm, Verkehrslärm, Anlieferung, Geruchsbelästigung und Müllentsorgung) erörtert. Desweiteren wurden wirtschaftliche Aspekte, wie die Anzahl der entstehenden Arbeitsplätze, die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen und der Verkauf des Kreisverkehrsgrundstückes angesprochen.

Auch der soziale Bereich (Verabredungstreffpunkt für Jugendliche, Fastfood schädlich für Gesundheit, „Randale“) wurde berücksichtigt.

 

Zum Abschluss der Beratung im öffentlichen Teil bittet der Vorsitzende Herr Haase um eine Abstimmung zur Verschiebung der Entscheidung dieses Tagungsordnungspunktes auf eine der nächsten Sitzungen.

 

Der Investor wird hierzu gebeten, die bereits bestehenden Lärmbelastungen in das vorliegende Gutachten als Gesamtbetrachtung mit aufzunehmen und das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Entscheidung hinsichtlich der zustimmenden Kenntnisnahme zu den Ausführungen des Investors wird vertagt.