Nachtrag: 31.03.2011
Sitzung: 30.03.2011 Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Herr Fallberg
berichtet über ein Telefonat mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein Westfalen sowie die Antwort des Ministeriums, welche den
Ausschussmitgliedern per e-mail zugeleitet worden ist.
Er weist auf
den im November 2010 gefassten klaren Beschluss und die Genehmigung hin, wonach
die Gemeinschaftschule Billerbeck auf drei Züge begrenzt wird und nur in den
Schuljahren auf vier Züge ausgeweitet werden darf, in denen die Zügigkeit aus
dem eigenen Schülerpotenzial der Stadt Billerbeck und Rosendahl-Darfeld
erreicht werden kann.
Herr Fallberg
schlägt vor, eine dauerhafte Entscheidung zu treffen und nicht jedes Jahr neu
zu entscheiden.
Herr Schulze
Bisping berichtet, dass die Politiker die Pflicht hätten, auch den Willen von
Eltern zu berücksichtigen, die ihre Kinder an der sehr guten Hauptschule
anmelden wollten. Wenn die Schülerzahl noch weiter zurückgeht, gibt es
vielleicht bald keine Hauptschule mehr. Die CDU-Fraktion bleibt daher bei ihrem
Beschluss aus November 2010.
Herr Brolöer
informiert, dass die SPD-Franktion schon im November für Freizügigkeit plädiert
hat und diese Meinung bestehen bleibt.
Frau
Boldt-Hübner schließt sich für die UBG-Fraktion weitgehend den Ausführungen von
Herrn Schulze Bisping an, sieht jedoch jeden Elternwillen als wichtig an. Die
UBG-Fraktion wird ablehnen.
Frau Bürger
berichtet, dass sich die Meinung der Grünen-Fraktion ebenfalls nicht geändert
hat. Die Tendenz ist nicht aufzuhalten. Sie weist darauf hin, dass schon früher
versucht worden ist, die „Tante Emma Läden“ zu erhalten, aber keiner ist dort
einkaufen gegangen.
Sie meint, es
kann nicht sein, dass Nottuln die Billerbecker Schüler für die
Sekundarstufe II haben möchte und gleichzeitig die Aufnahme der Fünftklässler
an der Gemeinschaftschule Billerbeck verbietet.
Herr Fallberg
gibt bekannt, dass zwischenzeitlich ein Kooperationsvertrag mit der Stadt
Billerbeck geschlossen wurde. Dieser Vertrag ist den Ausschussmitgliedern vor
Beginn der Sitzung verteilt worden.
Herr Wrobel
weist auf das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hin, wonach Schulen
und Schulstandorte unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so
zu planen sind, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter
möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Die Schulträger sind
gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein
regional ausgewogenes, differenziertes Angebot zu achten. Das Billerbecker
Vorgehen sei nicht akzeptabel. Die Billerbecker Gemeinschaftsschule hat als
Pilotschule eine deutlich höhere Ausstattung. Dieses verzerre somit den
Wettbewerb. Die FDP-Fraktion wird nicht zustimmen.
Beschluss:
Die
Genehmigung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Gemeindegebiet
Nottuln durch die Gemeinschaftsschule Billerbeck wird nicht erteilt. Der
Beschluss vom 23.11.2010 wird aufrechterhalten.