Nachtrag: 31.03.2011

Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Herr Fallberg berichtet über ein Telefonat mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen sowie die Antwort des Ministeriums, welche den Ausschussmitgliedern per e-mail zugeleitet worden ist.

 

Er weist auf den im November 2010 gefassten klaren Beschluss und die Genehmigung hin, wonach die Gemeinschaftschule Billerbeck auf drei Züge begrenzt wird und nur in den Schuljahren auf vier Züge ausgeweitet werden darf, in denen die Zügigkeit aus dem eigenen Schülerpotenzial der Stadt Billerbeck und Rosendahl-Darfeld erreicht werden kann.

Herr Fallberg schlägt vor, eine dauerhafte Entscheidung zu treffen und nicht jedes Jahr neu zu entscheiden.

 

Herr Schulze Bisping berichtet, dass die Politiker die Pflicht hätten, auch den Willen von Eltern zu berücksichtigen, die ihre Kinder an der sehr guten Hauptschule anmelden wollten. Wenn die Schülerzahl noch weiter zurückgeht, gibt es vielleicht bald keine Hauptschule mehr. Die CDU-Fraktion bleibt daher bei ihrem Beschluss aus November 2010.

 

Herr Brolöer informiert, dass die SPD-Franktion schon im November für Freizügigkeit plädiert hat und diese Meinung bestehen bleibt.

 

Frau Boldt-Hübner schließt sich für die UBG-Fraktion weitgehend den Ausführungen von Herrn Schulze Bisping an, sieht jedoch jeden Elternwillen als wichtig an. Die UBG-Fraktion wird ablehnen.

 

Frau Bürger berichtet, dass sich die Meinung der Grünen-Fraktion ebenfalls nicht geändert hat. Die Tendenz ist nicht aufzuhalten. Sie weist darauf hin, dass schon früher versucht worden ist, die „Tante Emma Läden“ zu erhalten, aber keiner ist dort einkaufen gegangen.

Sie meint, es kann nicht sein, dass Nottuln die Billerbecker Schüler für die Sekundarstufe II haben möchte und gleichzeitig die Aufnahme der Fünftklässler an der Gemeinschaftschule Billerbeck verbietet.

 

Herr Fallberg gibt bekannt, dass zwischenzeitlich ein Kooperationsvertrag mit der Stadt Billerbeck geschlossen wurde. Dieser Vertrag ist den Ausschussmitgliedern vor Beginn der Sitzung verteilt worden.

 

Herr Wrobel weist auf das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hin, wonach Schulen und Schulstandorte unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen sind, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Die Schulträger sind gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, differenziertes Angebot zu achten. Das Billerbecker Vorgehen sei nicht akzeptabel. Die Billerbecker Gemeinschaftsschule hat als Pilotschule eine deutlich höhere Ausstattung. Dieses verzerre somit den Wettbewerb. Die FDP-Fraktion wird nicht zustimmen.

 


Beschluss:

Die Genehmigung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Gemeindegebiet Nottuln durch die Gemeinschaftsschule Billerbeck wird nicht erteilt. Der Beschluss vom 23.11.2010 wird aufrechterhalten.