Beschlussvorschlag:
Die
vorliegende 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und
Industriegebiet Beisenbusch (siehe Anlage 1 und 2) im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
In der Sitzung
des Rates vom 30.05.2012 wurde beschlossen, ein Verfahren zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ im
vereinfachten Verfahren einzuleiten (SV 106/2012).
Ziel des
Planverfahrens war es, die Festsetzung zur Dachflächenbegrünung geringfügig zu
modifizieren. Zwar ist die Festsetzung überwiegend erfolgreich, es hatte sich
jedoch herausgestellt, dass bei bestimmten Gebäudetypen Ausnahmen von der
Verpflichtung zur Dachbegrünung zugelassen werden sollten. Z.B. bei
Tankstellendächern, kleineren überdachten Stellplatzanlagen oder Lagerflächen
erhöhen sich die Kosten für eine der möglichen Dachgestaltungsmöglichkeiten
überproportional stark.
Hier soll
nun festgesetzt werden, dass Dächer von mindestens an drei Seiten offenen
Gebäuden bis zu einer Dachgröße von 300 m² von den besonderen Festsetzungen zur
Dachflächengestaltung ausgenommen werden.
Näheres
ist der neuen Festsetzung in Anlage 1 und der Begrünung in Anlage 3 zu
entnehmen.
Anregungen
oder Bedenken wurden während der Offenlage nicht vorgebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1:
Festsetzung, neu
Anlage 2: Überblick
über den bestehenden Bebauungsplan
Anlage 3:
Begründung