Beschlussvorschlag:
- Der
Jahresabschluss des Baubetriebshofes der Gemeinde Nottuln für das
Wirtschaftsjahr 2011 wird zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme in Höhe von
906.200,57 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 2.657,32 € in der als Anlage beigefügten Form
festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.657,32
€ wird an den Gemeindehaushalt ab-geführt.
- Der
Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung erteilt (gilt
nur für die Sitzung des Betriebsausschusses).
Dem Betriebsausschuss wird für das
Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des
Gemeinderates).
Sachverhalt:
Der als Anlage
beigefügte Jahresabschluss des Baubetriebshofes für das Wirtschaftsjahr 2011
wurde durch den Wirtschaftsprüfer, Herrn Dipl.-Kfm. Dittrich, Münster, geprüft
und wird durch ihn in der Sitzung des Betriebsausschusses am 04.07.2012
erläutert.
Der
Baubetriebshof wird bisher mit einem neutralen Jahresergebnis in der
Wirtschaftsplanung veranschlagt. Für das Wirtschaftsjahr 2011 konnte ein
positives Jahresergebnis in Höhe von 2.657,32 € (Vorjahr 37.167,68 €) erzielt
werden.
Der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 ist durch den Rat der Gemeinde
Nottuln festzustellen. Es ergibt sich eine Bilanzsumme zum 31.12.2011 in Höhe
von 906.200,57 € und die Ausweisung eines Jahresüberschusses in Höhe von
2.657,32 €.
Die
Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss an den Gemeindehaushalt
abzuführen.
Anmerkung:
Es
wird darauf hingewiesen, dass nach § 31 Abs. 1 GO NW alle Ratsmitglieder, die
im Geschäftsjahr 2011 an Beratungen oder Beschlussfassungen des
Betriebsausschusses teilgenommen haben, bei der Abstimmung über die Entlastung
des Betriebsausschusses im Rat der Gemeinde Nottuln als befangen gelten.
Finanzielle Auswirkungen:
Gewinnabführung
an den Gemeindehaushalt 2.657,32 €
Anlagen:
Jahresabschluss
des Geschäftsjahres 2011