Beschlussvorschlag:
1.
Der
vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2025
festgestellt.
2 Dem
Bürgermeister der Gemeinde Nottuln wird die Entlastung erteilt.
3.
Der
festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2025 wird in Höhe von 3.979.559,85
Euro der Ausgleichsrücklage (neuer Stand: 297.668,58 €) entnommen.
Sachverhalt:
Der
verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2025 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.
Der
Jahresabschluss, besteht aus:
- Ergebnisrechnung
2025
- Finanzrechnung
2025
- Teilergebnisrechnungen
2025
- Teilfinanzrechnungen
2025
- Bilanz zum
31.12.2025
- Anhang zum
Jahresabschluss 2025 mit Anlagen
oAnlagenspiegel zum 31.12.2025
oForderungsspiegel zum 31.12.2025
oVerbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2025
oRückstellungsspiegel zum 31.12.2025
oErmächtigungsübertragungen 2024 nach 2025
oMittelfristiger Instandhaltungsplan zum
31.12.2025
·
Lagebericht zum Jahresabschluss 2025
·
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren
getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen wurden durch
den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
10.09.2026 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht,
die dazu ergänzenden Erläuterungen sowie den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegen. Nach
eingehender Beratung verbunden mit der vollumfänglichen Akzeptanz des
Prüfungsurteils der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch das Gremium der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist in der Sitzung nach
der erfolgten Beratung durch den Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe
j) GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des
Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages
sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.
Das Haushaltsjahr 2025 schließt mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.979.559,85 € ab. Dieser wird in voller Höhe gegen
die Ausgleichsrücklage gebucht (neuer Stand: 297.668,58 €).
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Jahresabschluss
Anlagen:
Anlagen zum Prüfbericht
