Betreff
Beratung des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nottuln zum 31.12.2025
Vorlage
136/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.         Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31.12.2025 festgestellt.

2        Dem Bürgermeister der Gemeinde Nottuln wird die Entlastung erteilt.

3.         Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2025 wird in Höhe von 3.979.559,85 Euro der Ausgleichsrücklage (neuer Stand: 297.668,58 €) entnommen.


Sachverhalt:

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2025 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EuReWi Euregio Revision GmbH geprüft worden.

Der Jahresabschluss, besteht aus:

  • Ergebnisrechnung 2025
  • Finanzrechnung 2025
  • Teilergebnisrechnungen 2025
  • Teilfinanzrechnungen 2025
  • Bilanz zum 31.12.2025
  • Anhang zum Jahresabschluss 2025 mit Anlagen

oAnlagenspiegel zum 31.12.2025

oForderungsspiegel zum 31.12.2025

oVerbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2025

oRückstellungsspiegel zum 31.12.2025

oErmächtigungsübertragungen 2024 nach 2025

oMittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2025

·        Lagebericht zum Jahresabschluss 2025

·        Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen wurden durch den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10.09.2026 erläutert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht, die dazu ergänzenden Erläuterungen sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegen. Nach eingehender Beratung verbunden mit der vollumfänglichen Akzeptanz des Prüfungsurteils der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch das Gremium der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist in der Sitzung nach der erfolgten Beratung durch den Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.

Das Haushaltsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.979.559,85 € ab. Dieser wird in voller Höhe gegen die Ausgleichsrücklage gebucht (neuer Stand: 297.668,58 €).


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Jahresabschluss


Anlagen:

Anlagen zum Prüfbericht